Beiträge von Miss Piggy

    advokat , dass mit dem Auflaufen lassen nehme ich dir nicht krumm, zum Einen weil ich bei deinem Nick denke, dass du mit der Materie vertraut bist. Zum Anderen lasse ich mich nur auf Themen ein, wo ich mich aus leidiger eigener Erfahrung auskenne.


    Zum Thema 20 %-Freibetrag:


    Sich im §-Dschungel auskennen ist die eine Seite, aber es kurz und knapp und verständlich rüberbringen ist die Andere.


    Meine Tochter hat Schüler-BAB nach SGB III erhalten, jedoch wurde uns bisher für die ersten 8 Monate der Freibetrag verweigert, für die letzten beiden Monate der Maßnahme wurde der Freibetrag jedoch gewährt und nun versuch das mal mit § zu erklären!!!

    Wenn er diesen Betrag als RS bekommt, dann soll er einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen und zwar solange rückwirkend, wie dieser RS in den Bescheiden steht: Der RS ist falsch!!!


    Gegen die Einbehaltung der 90 € soll er ebenfalls einen Überprüfungsantrag stellen, ebenfalls solange rückwirkend, wie diese 90 € gekürzt wurden.


    Er soll eine Frist setzen - 14 Tage müssten reichen!!!

    Beim Schüler-BAB müssen 20 % abgezogen werden. Wenn sie keine Fahrtkosten bekommt, dann müssen diese zusätzlich beim BAB abgezogen werden.


    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sie soviel BAB bekommt, dass das KG dann noch übrig bleibt und bei dir angerechnet werden kann!

    Der RS von 227 € ist eindeutig falsch!!!! Als Single bekommt er 351 € UND dazu die Miete. Das die 90 € angezogen werden, könnte daran liegen, dass seine Wohnung zu groß ist?!


    Wenn er einen RS von 227 € erhält dann darf auch nur davon die 30 % sanktioniert werden.


    Aber wie schon gesagt: Der RS ist falsch!!!

    zu 1.


    Ja, sie kann in ihrem Umfeld schauen, ob es Arbeitslosenvereine oder Selbsthilfegruppen gibt, einige Caritas oder AWO-Vereine bieten auch kostenlose Beratungen an.


    zu 2.


    Deine Kumpeline hat Recht, ihr verbleiben rechnerisch 160 €, der Rest wird bei H4-Bezug abgezogen.


    Ich kann deine Reaktion verstehen, aber so sieht es jetzt in D aus, die Menschen werden zu solchen Tätigkeiten regelrecht gezwungen UND dann zieht man ihnen noch den Hauptteil ab.


    Bei den Ein-Euro-Jobs ist es noch krasser, wenn man diese "grundlos" ablehnt wird man bestraft, in dem man mindestens 30 % vom RS abgezogen bekommt (für mindestens 3 Monate).

    Das ist nicht zulässig, sprich nicht zusätzlich, da deine Kumpeline eindeutig eine Vollstelle belegt. Wenn sie die Nerven hat, kann sie versuchen den vollen Lohn einzuklagen!!


    Sie KÖNNTE zur Arge gehen und dieses mitteilen, ob das was nützt bezweifle ich aber.

    "grundsätzlich erwerbsfähig" bedeutet, dass wenn das Kind betreut werden kann, die Mutter auch arbeiten könnte, aber sie muss nicht, bis das kind das 3. Lebensjahr vollendet hat, weil erst ab da ein Rechtsanspruch auf einen Kigaplatz besteht.

    Das macht jede Arge anders. Aber alle Pflichten bleiben davon unberührt. Er muss also weiter Bewerbungen schreiben oder z. B. Termine wahrnehmen, eventuell an Maßnahmen teilnehmen.


    Es ändert sich eigentlich garnichts durch diese Sanktion, außer das man noch weniger Geld hat.


    Ist die Sanktion denn gerechtfertigt?

    Sie bekommt für 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld, dieses wird VOLL bei Hartz 4 angerechnet. Im Anschluß daran erhält sie Elterngeld, die ersten 300 € sind anrechnungsfrei. Wenn sie das Elterngeld auf 2 Jahre splittet, dann bleiben 150 € anrechnungsfrei.


    Sie kann selbstverständlich die volle Zeit Erziehungsurlaub nehmen und die Arge hat NICHT das Recht ihr vorzuschreiben, dass sie nach 8 Wochen wieder anfangen muss!!! Es ist ihr freigestellt, ob sie nach 8 Wochen wieder anfangen möchte.

    Sven glaub mir, ich weiss wie du dich fühlst und wie froh du warst das Geld bekommen zu haben!! Wir haben 5 Kinder und jeder Monat wird immer länger(trotz Arbeit).


    Was ist, wenn du die Arbeit wieder verlierst (was ich nicht hoffe)? Kannst du dann die 50 € auch zurückzahlen.


    Ich finde es eine Sauerei von der SB deine Not so schamlos auszunutzen!!! Sie hat dich wissentlich falsch beraten und ihr müsst es ausbaden!

    Danke advokat, ich bin immer zu faul zum Raussuchen.


    Muss aber wieder ein Aber reinschmeißen ;)


    Das Schulgeld würde nur als abzugsfähig anerkannt, wenn nachweislich die Ausbildung nicht an einer staatlichen Ausbildungsstelle durchgeführt werden kann. So wurde es mir beim AA gesagt. (Die finden immer einen Weg, Gelder einzusparen.:mad: )

    Die Antwort ist (leider) korrekt - vom Bafög werden 20 % anrechnungsfrei gestellt, aber auch die Fahrtkosten müssen abgezogen werden! Das Schulgeld interessiert nicht , weil es "Privatvergnügen" ist.