Selbst wenn die Miete (inkl. Nebenkosten) im zugelassenen Bereich liegen, gibt es spätestens bei der Jahresabrechnung ein böses Erwachen, denn dann werden nur die zulässigen qm anerkannt und alles was drüber ist, muss man dann aus dem Rs selbst bezahlen!!
Beiträge von Miss Piggy
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Du wirst Einbußen haben, denn die Arge wird vermutlich von Anfang an von einer BG ausgehen und seinen Lohn als Einnahme anrechnen. Normalerweise hat man 1 Jahr "Karrenzzeit", aber die meisten Argen halten sich nicht daran!
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Beim Strom streiten sich die Geister! Aber für Kohle gibt es "Kohle", deine Arge muss dir dazu Auskunft geben!!!
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Die Idee ist an sich nicht schlecht, aber was ist wenn die Mutter Nachzahlungen leisten muss?
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Deine Mutter hätte eine Aufforderung zum Umzug erhalten müssen und dann hat sie noch 6 Monate Zeit sich eine entsprechende Wohung zu suchen. Sollte keine dementsprechende Wohnung gefunden werden, können nochmals bis zu 6 Monaten die Mietkosten übernommen werden! Sie muss ihre Bemühungen aber nachweisen.
Eine sofortige Kürzung ist rechtswidrig! Deine Mutter soll Widerspruch einlegen und gleichzeitig beim Sozialgericht eine Einsweilige Anordnung auf volle Mietkostenübernahme stellen. Dies kostet kein Geld und die Rechtshelfer sind hier auch behilflich!
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Wenn du nicht zum Umzug "gezwungen" wurdest, dann übernimmt die Arge nur eine Miete!
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Für die Überbrückung bis zum ersten Gehaltseingang werden ihr (darlehensweise) auf Antrag beim bisherigen Leistungsträger die Leistungen weiter gezahlt, wenn dieser auch für ihren jetzigen Aufenthaltsort zuständig ist. Ansonsten hat sie am neuen Wohnort einen neuen Antrag zu stellen.
Kinderbetreuungskosten werden nur übernommen, wenn das Kind keinen Kindergartenplatz hat und eine private oder kommerzielle Kinderbetreuung notwendig wird. Die ARGEN können und sollen dafür sorgen, dass Kinder von Eltern vorrangig einen Kindergartenplatz bekommen, die dadurch ihre Erwerbslosigkeit verhindern oder beenden können.
Wie kommst du darauf, dass die Kinderbetreuungskosten bei einem Kita-Platz nicht übernommen werden? Die Tochter muss zum Jugendamt und einen Antrag auf Übernahme stellen, denn hier interessiert nur das Einkommen.
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Also die Rechnung von TheNextOne ist schon richtig:
Ab 1.7.2008 erhalten Single und Alleinerziehende 351 € und Paare je 316 €, auch die Kinderregelsätze sind angehoben worden, aber immer noch vom Alter abhängig.
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Eine Schlechterstellung von ALG II Beziehern mit Kindern gegenüber kinderlosen ALG II Beziehern ist damit nicht gegeben.Ich stimme dir aus rechtlicher Sicht zu, was deine Erklärungen angeht, aber über den letzten Satz könnte man diskutieren.
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Zunächst muss ich dich verbessern, du hast brutto und netto vertauscht. Bruttolohn ist der Gesamtlohn, Nettolohn der nach Abzug von Steuern, Versicherungen und anderen Sozialabgaben.
Vom Nettolohn werden 100 € pauschal, von dem Betrag zwischen 101€ und 800€ werden 20% abgezogen.
In deinem konkreten Fall für August heißt das:
..645 € (Nettolohn)
- 100 € (Pauschalbetrag)
- 109 € (20% von 545€)
= 436 € (anrechnungsfähiges Einkommen)Die 20 % gelten ab einem Einkommen in Höhe von 401 - 800 €.
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Bekommt sie die Fahrkosten erstattet? Wenn sie die nicht erstattet bekommt, dann müssen die Fahrkosten vom BAB abgezogen werden, dann nochmals 20 % Freibetrag und der Rest wird bei eurem H4 abgezogen.
Wenn sie das Fahrgeld erstattet bekommt, dann müssen von den 212 € die 20 % Freiberag abgezogen werden und alles was dann übrig bleibt, wird bei H4 abgezogen.
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achso ok. Dachte so ne Anwalt kostet soviel wie ne normaler anwalt, also wo man auch so haben kann. Weil da sind die Preise ja manchmal in 100 euro höhe und höher.
Also demnach wäe es am besten zu soeinem mal zu gehen,ok. und das wegen 10 € ist da etwa stundentarif oder für die zeit oder wie??
Nein, dies ist eine Einmalzahlung, das es hier um Sozialrecht, sprich H4, geht.
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Sevi, ein Anwalt für Sozialrecht würde max. 10 € kosten, um den Rest würde der Anwalt sich selber kümmern.
So ein Anwalt kennt sich besser aus, weil deine Situation nicht so "normal" ist, als das wir dir hier helfen können.
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Solange das mit dem Bafög nicht entschieden ist, müsste sein Anteil zumindest erstmal darlehensweise weitergezahlt werden.
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Advokat der User ist noch nicht volljährig!! Deshalb MÜSSEN die Eltern den Unterhalt aufbringen bzw. ist das JA der Ansprechpartner.
Sevi ich möchte dir raten, such dir einen Anwalt für Sozialrecht und bring dein Problem vor.
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Lass dir die Mietkostentabelle aushändigen, daran kannst du sehen, ob die Miete wirklich zu hoch ist. Sollte es so sein, dann muss man dich zum Umzug schriftlich auffordern, mit einer Frist von 6 Monaten und das JC muss ALLE Kosten übernehmen.
Sollte die Miete angemessen, dann stell schriftlich die Anfrage, WARUM du die Kosten senken sollst!!!
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Dies ist nicht ganz richtig! Hier muss von dem Hilfeempfänger nachgewiesen werden, dass er sämtliche Angaben wahrheitsgemäß bei der Antragsstellung abgegeben hat. Wenn z.B. die ARGE davon ausgehen musste, dass seine Freundin schon länger in der Wohnung wohnte, hat sie dieses zu akzeptieren. Stellt sich jedoch im Nachhinein raus, dass der Umzug kurz vor der Beantragung der Leistungen erfolgte, kann die ARGE davon ausgehen, dass der Umzug nur dazu diente, dass sie hilfebedürftig wird.
Der Rückumzug zum Elternhaus ist dadurch gerechtfertigt, dass ihre Eltern weiterhin für ihren Unterhalt zu sorgen haben. Sie muss also nunmehr nachweisen, dass ein Rückumzug nicht zuzumuten ist. Beziehungen, die (noch) nicht darauf ausgerichtet sind, eine Familie zu gründen, sind "Privatvergnügen". Daher können hier die hohen Fahrtkosten nicht geltend gemacht werden. Vielmehr müssten dann ihre Eltern ihren Anteil an den Mietkosten und ihrem Unterhalt ihr finanzieren.
Nochmals zum Vorgehen bei Antragsstellungen: Immer eine Kopie erstellen und auf dieser den Eingang bei der ARGE dokumentieren lassen. Oder den Antrag per Einschreiben auf dem Postweg der ARGE zukommen lassen. Es ist sonst schwer zu beweisen, dass ein Antrag (fristgerecht) eingereicht wurde.
Einen Umzug kann dir die ARGE nicht verbieten. Nur, wenn die ARGE dir den Umzug nicht genehmigt, musst du die Umzugskosten und die evtl. Mietkaution selber tragen. Wenn du also darauf nicht angewiesen bist (auf Grund deiner Schilderung gehe ich von kaum Umzugskosten aus), kannst du jederzeit umziehen. Du hast nur zu beachten, dass die Wohnung angemessen bleibt.
Zur Unterhaltungsleistung der Eltern gegenüber der Tochter gebe ich dir Recht. Der Knackpunkt hier ist: Die Freundin ist ja nicht umgezogen, um Hilfebedürftigkeit herbeizuführen, denn dann hätte die Arge von Anfang an H4 verweigern müssen und darauf hinweisen müssen, dass die Eltern noch unterhaltspflichtig sind UND genau das wurde versäumt und das kann man der Freundin ja nun nicht anlasten.
Zum Rückzug: Wo steht etwas zum Rückzugszwang?
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nochmal nachgefragt:
Aber bei volljährigen Kindern ohne weiteres Einkommen, wird doch beim KG die Pauschale auch gewährt und KG ist auch kein Einkommen?!
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Ein Rückzug ist Schwachsinn - Dem Alg2-Antrag wurde stattgegeben! Und solange deine Freundin keine "falschen Angaben" gemacht und die Arge jetzt erst merkt, dass die selber einen Fehler gemacht haben, dann haben die Pech gehabt.
Für Eigenverschulden der Arge kann der Betroffene nicht haftbar gemacht werden.
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Und wie sieht es mit der Versicherungspauschale aus, die müsste doch beim Eheman als Freibetrag anerkannt werden?