Und hier zur Info:
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/DA_21_23_5_2008.pdf
Die Quelle ist das Tacheles-Forum und der Autor kennt sich wirklich im Sozialrecht aus!!!
Und hier zur Info:
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/DA_21_23_5_2008.pdf
Die Quelle ist das Tacheles-Forum und der Autor kennt sich wirklich im Sozialrecht aus!!!
Steuerrecht gilt bei H4 nicht!!! Der Mehrbedarf müsste 35 % betragen und wird (ich glaube) ab dem 12. oder 7. Geburtstag auf 12 % abgesenkt.
Nein leider nicht. Aber die Gesundheit meiner Kinder ist mir wichtiger. In der neuen Wohnung ist alles trocken, d. H. ich musste weniger heizen und habe dadurch zum Jahresende ein Guthaben gehabt. Das wird zwar abgezogen, aber das ist es mir wert, wenn ich weiss, dass ich mir den Schimmel nicht mehr antun muss.
Wenn er keine Abhilfe schafft, dann hast du das Recht fristgemäß zu kündigen und die Arge kann dies nicht verwehren. Ich hatte den Außendienst der Arge bei mir und die "gute" Frau hat sich sichtbar geekelt und ich bekam die Umzugsgenehmigung ohne Probleme. Wir haben nach unserem Auszug den tatsächlichen Zustand erst gesehen und alles fotografiert, man weiss ja nie.
Es ist absolut nicht so, dass wenn ein Kind volljährig ist, der Mehrbedarf wegfällt, denn der Volljährige ist nicht der Erziehungsberechtigte UND darauf kommt es an, alles andere wäre ja "hirnrissig". Wenn du dazu einen § findest, der was anderes aussagt, dann lass ich mich gern belehren.
Nein, den Mehrbedarf gibt es über das 7. Lebensjahr hinaus, wird aber dann abgesenkt. Ich weiss jetzt aber nicht wie lange der Mehrbedarf gezahlt wird, also bis zu welchem Alter des Kindes.
Von wem hast du die Übergangsbeihilfe erhalten?
Wir hatten das gleiche Problem, der Vermieter holte einen Gutachter und siehe da "es sind eindeutig Baumängel, da es sich hier um aufsteigende Nässe handelt." (sinngemäß) Dann fiel noch der Durchlauferhitzer aus, der Vermieter schaffte keinen Ersatz!! UND ich durfte umziehen, entsprechend der Vorgaben, die ich "peinlichst" einhielt.
Das ist wieder typisch Arge!! Sofort schriftlichen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen, wird dieser negativ beschieden zum Sozialgericht und Klage einreichen!!! Wenn ihr zusammenlebt, kann es passieren, dass der Mehrbedarf versagt wird.
Die ZAF sind nicht alle gleich, aber wenn du ein Angebot hast von 9 € ist das, für einen Single und Berufsanfänger, doch nicht schlecht Mein Mann geht trotz Behinderung für nicht mal 7 € in Schichten knuffen und hat ne Familie und trotzdem müssen wir noch H4 beziehen. Sonst noch Fragen?
Du bist faktisch ÜBER 25, hast damit Anspruch auf eine eigene Wohnung und den vollen H4-Satz (351 €) Du bildest mit deinen Großeltern eine Haushaltsgemeinschaft und somit darf dir das Einkommen deiner Großelten garnicht angerechnet werden.
Stell einen Antrag auf eine Wohnung bzw. Mietkostenübernahme und eine Überprüfung deines H4-Satzes mit Datum deines 25. Geburtstages nach § 44 SGB X. Wie groß die Wohnung und wie hoch die Miete sein darf MUSS die Arge dir sagen. Lass dich nicht abwimmeln, deine Eltern sind nun nicht mehr unterhaltsverpflichtet.
Wenn ihr die Falschberechnung hättet erkennen müssen, dann müsst ihr zurückzahlen, Ratenzahlung kann vereinbart werden.
Wenn die Arge den Mist verzapft hat, dann musst du nicht zurückzahlen, soll heißen, wenn alle Unterlagen umgehend vorglegt worden sind und die Arge versäumt die Berechnung zu ändern, dann besteht kein Rückzahlungsgrund.
Es ist richtig, dass nur die angemessenen Kosten übernommen und wenn eure Wohnung größer ist, müsst ihr die Differenz selber trage. Wie hoch die Kosten sein dürfen muss die Arge dir sagen bzw. zeigen.
Wenn du auf H4 angewiesen bist, dann brauchst du einen Antrag, wo der bei euch erhältlich ist, erfährst du sicher beim Arbeitsamt oder dem Rathaus.
Über die Miethöhe kann dir nur die Arge bzw. die Kommune Auskunft geben.
Man hat dich abgewimmelt, lass es dir nicht gefallen. Du hast die Möglichkeit zum Sozialgericht zu gehen und eine Einstweilige Anordnung zu stellen oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Landrat.
Wenn die Dame keine Akteneinsicht hat, dann muss sie die Akte holen!!!!
Von der Miete wird ein Teil Warmwasser abgezogen, der Rest wird dann mit euren Bedarfssätzen addiert. Im Anschluß werden alle Einnahmen gegengerechnet.
Es irritiert etwas, weil die Anteile auf Kommune und Bund aufgeteilt werden.
Spontan: JA! Was sollte dagegen sprechen. Solange du H4 bekommst, müssen die "angemessenen" Kosten übernommen werden.
Ok:
Du bildest mit deiner Mutter (lt. H4) eine Haushaltsgemeinschaft, d. h. wenn ihr beide H4 hättet, dann dürfte man euch nicht zusammenberechnen. Bei der Miete bekäme jeder die Hälfte anerkannt. Versicherungen würden nur 30 € anerkannt, aber nur wenn man noch z. B. Einkommen, Rente oder KG für volljährige Kinder hat oder Alg 1.
Euer Ertrag aus dem Hausverkauf darf jetzt nur als Vermögen angerechnet werden, für einen H4ler würden je Lebensjahr 150 € anerkannt, alles was drüber ist, muss erst verbraucht werden.
Ob du jetzt H4 bekämst hängt von deinem Alg1 ab. Bei H4 ständen dir 351 € + die hälftige Miete zu (wenn du alleinstehend bist), gegebenfalls, wenn du Kinder hast, auch für die Kinder.
80 qm für 2 Personen ist zu groß bei H4, da kann man umziehen (wenn die Arge einen auffordert, dann müssen die alles bezahlen) oder man kann die Mehrkosten selber aufbringen.
Ich denke andere User helfen auch noch.
Da gibt es einige Gegenfragen um antworten zu können:
1. Wie alt bist du?
2. Hast du von dem Hausverkauf Geld erhalten?
3. Wie groß ist die jetzige Wohnung?
4. Hat deine Mutter Arbeit oder Rente o.ä.?
Solange du in den vorgebenen Richtlinien bleibst kann dir die Arge den Umzug nicht verweigern!