Du brauchst einen Untermietvertrag, in dem deine anteilige Kosten aufgeschlüsselt werden müssen!!
Beiträge von Miss Piggy
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Alles was an Nebenkosten im Mietvertrag steht, wird anerkannt (Heizungsart ist dabei fast uninteressant, nur bei Stromheizung gibt es immer wieder Ärger. Wenn du keinen Durchlauferhitzer für Warmwasser hast, dann wird die etwas abgezogen, was du faktisch aus dem RS bezahlen musst.
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Vielleicht hilft hier das Jugendamt? Weil du ja noch nicht volljährig bist.
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NEIN, die Arge darf hier nicht zurückfordern, WENN es nachweislich ein Fehler der Arge war (und bei so einem Zeitraum gehe ich davon aus, dass da jemand geschlafen hat, also ab zum Anwalt!!! (allein schafft ihr das nicht!)
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Normalerweise müsste sie zurückzahlen, ABER wenn sie einen schriftlichen Nachweis hat, dass sie die Änderung gemeldet hat, dann muss sie es nicht zurückzahlen. Dies bedeutet aber Kampf und Krampf, wenn sie kämpfen möchte, soll sie sich einen Anwalt nehmen.
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Zum Teamleiter (falls vorhanden) oder Geschäftsführer der Arge, dem die Situation erklären und einen Vorschuß "erbitten", lasst euch nicht abwimmeln, die müssen erstmal zahlen. Euch könnte ja Obdachlosigkeit drohen oder die Stromabschaltung. Sollte das nicht helfen, dann zum Landrat.
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Unabhängig vom Bearbeitungsstand muss euch erstmal ein Vorschuß auf Darlehensbasis gezahlt werden. Geht zum Teamleiter oder Geschäftsführer und lasst euch nicht abwimmeln.
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Das Bafög darf NICHT VOLL angerechnet werden:
1. 20 % Freibetrag
2. wenn sie Fahrtkosten hat, die nicht vom Schulamt o. ä. übernommen werden, dann müssen diese auch noch abgezogen werden.
3. Wenn die Tochter volljährig ist, dann müssen beim KG 30 € "Versicherungspauschale" abgezogen werden.Dieses Spielchen mache ich nun das 2. Jahr mit und meine Arge rechnet immer erstmal alles voll an!!!
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Das Elterngeld wird bis zu einem Betrag von 300 € nicht angerechnet!!!
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Bei dem Betrag müsstest du automatisch rausfallen, musst aber deinen Mietanteil an deine Eltern abgeben.
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Die Freibeträge (100 € + 20 %) werden als Freibetrag vom abgezogen, hast du höhere Fahrtkosten, muss du sie nachweisen. Der Rest wird bei H4 gegengerechnet.
Der Freibetrag wird vom Brutto errechnet und dann vom Netto abgezogen.
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Ich kann nur dazu sagen, dass ein Freibetrag von 20 % vom BAB abgezogen werden muss, sowie Fahrkosten, die du selber zahlen musst. Hast du höhere Ausgaben, als die 20 %, muss du sie nachweisen.
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Grundsätzlich darf ein Umzug nicht "verboten" werden, ABER bedenkt, dass die Arge nur die von den Kommunen festgelegten Mietzahlungen akzeptiert. Die 80qm-Wohnung wäre über den Satz, also wird man euch nur den zugebilligten Satz eurer Kommune bezahlen. Auch bei eventuellen Nachzahlungen müsst ihr die Differenz selber tragen.
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Das mit den Kommunen ist richtig, aber die ARGEN zahlen nichts. Trozdem Danke für den Hinweis, man lernt nie aus.
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Wenn er es schriftlich hat, dass die Wohnung nicht mehr angemessen ist, muss die Arge ihm 6 Monate Frist einräumen eine passende Wohnung zu finden, solange muss die Miete übernommen werden. Eine anteilige Erstausstattung steht ihm zu. Durch den notwendigen Umzug, den die Arge fordert, muss die Arge ALLE damit verbundenen Kosten übernehmen. Wenn er keine Helfer findet und somit außer Stande ist, den Umzug allein zu bewerkstelligen, dann müssen die Kosten einer Umzugsfirma übernehmen.
Dein Ex-Freund muss der Arge nachweisen, dass er sich um eine andere Wohnung bemüht.
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Geh zu deinem Zahnarzt, lass dir einen Zahlplan geben, sag ihm dass du H4 bekommst und er möchte bitte "nur" eine Standardausführung berechnen. Mit dem Kostenplan zur KK und Übernahme beantragen. Für H4-Empfänger werden 100 % übernommen, aber eben nur die Standardversion.
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So aus dem Bauch raus: Da ihr das zurückzahlt dürfte es nicht angerechnet werden. Warum hat man euch nicht die Eingliederungsbeihilfe angeboten, die muss nicht zurückgezahlt werden meines Wissens?
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Du kannst umziehen, aber man wird dir nur die angemessene Miete der kleineren Wohnung bezahlen, es geht um die Personenzahl und die angemessenen qm. Aber bedenke, wenn du eine Nachzahlung hast, wird auch hier nur die kleine Wohnung berücksichtigt.
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Es gibt allerdings ein Recht darauf, dass man sein Kind bis zum 3. Lebensjahr zu Hause betreuen kann und niemand kann dich zwingen arbeiten zu gehen, zumal es mit Kita-Plätzen schlecht aussieht. Wenn du natürlich eher arbeiten kannst und möchtest .... kann dir das auch niemand verwehren, zumal du dann freier lebst, als wenn man von H4 leben muss.
Vielleicht könnt ihr Wohngeld und den Kinderzuschlag beantragen, wäre jetzt mein Tipp.
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Na dann frag doch mal bei Einrichtungen z. B. Caritas oder Familien in Not oder Mutter-Kind-Stiftung nach, vielleicht kann man dir da helfen?!