Beiträge von Miss Piggy

    Deine Tochter bleibt in der BG, aber vom Bafög gibt es einen 20%igen Freibetrag. Da ihr H4 bekommt, kann deine Tochter kein Wohngeld beantragen!!!


    Übrigens zum Freibetrag hat am 17.3.09 das BSG ein Urteil gesprochen (rechtskräftig), dass der Freibetrag auf 40 % zu erhöhen ist. Ich werde dieses Urteil meiner Arge unter die Nase halten, weil es mich gleich 2fach betrifft.

    Bienchen ich gehe vollkommen konform mi deiner Meinung, ABER dein letzter Satz stimmt schon lange nicht mehr, denn 10 Millionen, die von H4 betroffen sind, wissen, was es heisst, einen Job zu suchen und keinen zu finden. Denn überleg mal:


    Wenn die H4-Regelsätze auf 500 € (als Grundeinkommen) steigen würde, dann würden ALLE die Geringverdiener sind automatisch in H4 fallen UND dann würde man sehen WIE schlecht es hier mit Arbeitsplätzen aussieht, von dem man LEBEN kann. Denn die Arbeitslosenzahlen, die die BA rausgibt stimmen hinten und vorne nicht. Das Verar... hoch drei!!!

    Mehrbedarf bei Schwangerschaft ca. 59 €. H4 für Alleinstehende 351 €, für das Kind 211 € - dies sind die jetzt geltenden Zahlen.


    ABER: Ihr werdet als Bedarfsgemeinschaft gerechnet (weil es euer gemeinsames Kind ist), dadurch ändern sich die Zahlen wie folgt: Je Erwachsenem 316 €, der Mehrbedarf für Alleinerziehende fällt bei euch weg. Das Einkommen deines Freundes wird mitgerechnet. Das Kindergeld wird als Einkommen mit gerechnet.

    Ich bin da anderer Meinung: Da du allen Pflichten nachgekommen bist, musst du nicht zurückzahlen, denn hier liegt ein Fehler des Amtes vor.


    Also in Widerspruch mit dem Hinweis, dass du deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen bist und somit dir die Überzahlung nicht anzulasten ist.

    also lieber sven
    ich weiß nicht wo dein problem ist
    wir waren 5 kinder zuhause und hatten auch alle kein eigenes zimmer ,wir haben mit 7 personen in einer 4 zimmerwohnung gelebt und haben auch keinen schaden bekommen .
    ich kann dieses rumgejammere nicht mehr hören


    Wir waren auch 8 Personen auf 77 qm, ABER das kann man heute nicht mehr als Maßstab nehmen, denn die Ansprüche haben sich geändert. Und eins steht fest 58 qm sind etwas für 2 Personen.


    duwieich : Wenn dir das Gejammere nicht mehr hören kannst, dann bist du hier völlig fehl am Platz, denn viele die hier mitlesen und schreiben brauchen Hilfe oder wollen helfen.

    Was ich nicht so recht verstehe:


    Kinderbetreuungskosten sind doch für die Kiddies, damit sie in die Kita gehen können, soll heissen, dieser Betrag ist zweckbestimmt und müsste aus der Rechnung raus.


    Eine Kostenübernahme durch das JA wird es nicht geben, WEIL ja schon Kinderbetreuungskosten gewährt werden.

    Deine Schwester hat Anspruch auf eine eigene Wohnung, da sie jetzt eine eigene BG ist. Ihr steht ein ca. 50 qm Wohnung zu (beim Amt nachfragen, wie hoch die Warmmiete sein darf). Des weiteren hat sie Anspruch auf Erstausstattung, DENN die Möbel des Vaters gehören der Erbengemeinschaft und wenn einer einen Teil der Möbel haben möchte, kann die Arge nicht sagen, sie muss alle Möbel bekommen. Leider besteht kein Anspruch auf Neumöbel. Sie muss einen Antrag auf Mietkostenübernahme stellen, dazu seperat einen Antrag auf Ersteinrichtung UND ganz wichtig Antrag auf Renovierungskosten.


    Normalerweise könnte sie darauf warten, dass die Arge sie auffordert umzuzuziehen, dann müssen die auch alle anfallenden Kosten übernehmen, aber hier ist der Fall etwas anders, sie steht nicht im Mietvertrag, könnte aber in den Mietvertrag einsteigen, aber da die Wohnung zu groß ist, wird hier die Arge von vornherein nur einen Teil der Miete übernehmen wollen. Also soll sie auf Härtefall (Tod des Vaters = Wohnung zu groß) plädieren. Sollte eine Kaution fällig werden, dann muss das auch erst vorher von der Arge gebilligt werden.


    UND auf keinen Fall einen Mietvertrag ohne Zusage der Arge unterschreiben. Die Arge möchte auch manchmal 3 Mietangebote haben.

    Ich hätte da einen Tipp, der im 1. Moment dramatisch klingt, aber ich würd sagen, du brauchst kurzfristig Hilfe. Geh zu eurem Gleichstellungsbeaurtragten (Landratsamt oder Stadtverwaltung), frag dort nach, ob du in ein Frauenhaus oder in ein Mutter-Kind-Haus kannst. Dort kann man dir dann weiter helfen, was die Ämter angeht.

    Ich gehe davon aus, dass dein Sohn 192 € BAB + Fahrgeld erhalten hat?!


    Das Fahrgeld UND 20 % von den 192 € muss abgezogen werden UND der Restbetrag wird von deinem H4-Betrag abgezogen. Wenn sich das Fahrgeld monatlich ändert, muss auch jeden Monat der Betrag angepasst werden.

    Jana leider muss ich dich ein bißchen korrigieren:


    Das Alg1 wird bis auf 30 € komplett angerechnet, weil es eine Lohnersatzleistung ist und darauf z. B. keine Lohnsteuer anfällt.

    Cindylady, ich kann deine Verärgerung verstehen und nachvollziehen, dass dich so was aufregt, ABER die Arge wird erst dann etwas unternehmen, sobald ihnen bekannt ist, dass die 2 allein in der großen Wohnung leben, zumal die Beiden 6 Monate Zeit haben, sich eine neue Wohnung zu suchen. Aber hier steht auch in Raum, dass die Kinder ja eigentlich in die Familie zurückkommen sollen und dann ist es nicht zumutbar ist, dass man jedesmal umzieht, wenn jeweils ein Kind zurückkommt.


    Was die Hunde angeht, dass ist Sache des Vermieters. Nur der Vermieter kann einer Tierhaltung zustimmen oder nicht bzw. kann man dem Tierschutzverein melden, wenn man der Meinung ist, die Tiere verwahrlosen.

    Die 30 € werden nur bei deiner Frau berücksichtigt.Die Freibeträge werden vom Brutto errechnet und vom Netto abgezogen. Ansonsten sehe ich keine Möglichkeit mehr Freibetrag zu bekommen. Im übrigen werden bei den Heizkosten nicht die vollen Kosten übernommen, es sei den ihr heizt mit Strom bzw. habt für die WW-Kosten einen Durchlauferhitzer.