Deine Schwester hat Anspruch auf eine eigene Wohnung, da sie jetzt eine eigene BG ist. Ihr steht ein ca. 50 qm Wohnung zu (beim Amt nachfragen, wie hoch die Warmmiete sein darf). Des weiteren hat sie Anspruch auf Erstausstattung, DENN die Möbel des Vaters gehören der Erbengemeinschaft und wenn einer einen Teil der Möbel haben möchte, kann die Arge nicht sagen, sie muss alle Möbel bekommen. Leider besteht kein Anspruch auf Neumöbel. Sie muss einen Antrag auf Mietkostenübernahme stellen, dazu seperat einen Antrag auf Ersteinrichtung UND ganz wichtig Antrag auf Renovierungskosten.
Normalerweise könnte sie darauf warten, dass die Arge sie auffordert umzuzuziehen, dann müssen die auch alle anfallenden Kosten übernehmen, aber hier ist der Fall etwas anders, sie steht nicht im Mietvertrag, könnte aber in den Mietvertrag einsteigen, aber da die Wohnung zu groß ist, wird hier die Arge von vornherein nur einen Teil der Miete übernehmen wollen. Also soll sie auf Härtefall (Tod des Vaters = Wohnung zu groß) plädieren. Sollte eine Kaution fällig werden, dann muss das auch erst vorher von der Arge gebilligt werden.
UND auf keinen Fall einen Mietvertrag ohne Zusage der Arge unterschreiben. Die Arge möchte auch manchmal 3 Mietangebote haben.