Je nach Stand Deinen Studiums könntest Du Studienabschlusshilfe bekommen, mehr dazu unter http://www.sozialleistungen.in…tudienabschlusshilfe.html
Beiträge von sozialleistungeninfo
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Hartzzwölf : Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf ALG II, wenn die betreffenden Person (wie hier der Fall) dem Grunde nach ANspruch auf Förderung nach dem BAföG hat.
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Die 375 € in München beziehen sie auch Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) / Grundsicherung im Alter. Diese ist dem ALG II allerdings nachrangig, d.h. wer Anspruch auf ALG II hat bekommt keine Sozialhilfe.
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Technisch ist das nicht weiter kompliziert, ich werde das im Laufe der kommenden Woche umsetzen. Vorschläge für entsprechende Rubriken können gerne hier gepostet werden.
Gruß
Philipp
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Hallo
zunächst einmal sorry für die späte Antwort, der Thread muss mir irgendwie durchgerutsch sein
Die Idee hat schon was, da man so schneller passende Fragestellungen finden würde. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob es sinnvoll ist im Kern ähnliche Fragen auf mehrere Foren zu verteilen.
Was hälst Du denn von verschiedenen Prefixes für eine Kennzeichnung der Threads? Man könnte dann beim Erstellen eines Themas aus einer Liste Rubriken wie "unter 25", "alleinerziehend" o.ä. auswählen, die dann vor dem Tread-Titel in der Übersicht gezeigt werden. So müsste man die Forenstruktur duplizieren und hätte trotzdem die gewünschte Kennzeichnung.
Gruß
Philipp
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Der Beitrag wurde verschoben, daher ist bzw. war der Hinweis auf das Forum zutreffend.
Gruß
Philipp
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Armin1953 : Ich gehe davon aus nach erneut notwendiger Moderation Deiner Beträge in Zukunft weder Beiträge, die andere Nutzer des Forums persönlich angreifen, noch solche, die "Widerstand" mit rechtswidrigen Mitteln auffordern lesen zu müssen.
Dieses Forum stellt eine Informationsplattform dar und dient nicht primär der Koordination irgendwelcher Wiederstandsbewegungen oder Aktionen. Sofern letzteres gewünscht ist, bietet das Internet sicher auch hierfür geeignete Anlaufstellen....
Gruß,
Philipp
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Hallo,
Zitat[...]Auf jeden Fall nicht die Interessen der normalen Arbeitnehmern, von denen jeder ja mehr oder weniger von Hartz IV/ALG2 bedroht ist und schon gar nicht die Interessen der Arbeitslosen oder Langzeitarbeitslosen. Was also bleibt übrig? Mitarbeiter einer GIAG/ARGE oder ein Sprachrohr der Arbeitgeber[...]
zunächst einmal würde ich gern festhalten, dass die redaktionellen Inhalte auf sozialleistungen.info grundsätzlich nicht interessenorientiert sondern gesetzesorientiert sind. Insofern begrüsse ich natürlich, wenn dies auch im Forum der Fall ist.
Ich gehe davon aus, dass die Mehrzahl der Leser in erster Linie an verlässlichen und zielführenden Informationen interessiert ist. Der Aufruf zu rechtswidrigen Praktiken zählt selbstverständlich nicht hierzu, schon alleine, weil diese im unvereinbaren Gegensatz mit dem oben geschriebenen stehen.
Selbstverständlich ist nichts dagegen einzuwenden, wenn politische Meinungen kundgetan werden - allerdings wäre es schön, wenn dies in einem angemessenen, beleidigungsfreien Ton geschieht (weshalb der oben stehende Beitrag auch entsprechend angepasst wurde).
Armin1953 : Wäre es nicht die spannendere Intention anderen, vielleicht unerfahreneren Betroffenen, mit sachlichen Tipps auf deinem Erfahrungsschatz im Umgang mit dem ALG II zu helfen?
Gruß
Philipp
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Hallo Alice,
wenn ich Deine Rechnung jetzt richtig verstehe würdest Du bei einem Bedarf von 640 € abzgl. deiner Ausbildungsvergütung / Einnahmen noch 130 € offenen Bedarf haben.
Das Kindergeld, das Du ja voll erhälst, wird bei volljährigen Personen ebenfalls auf den Bedarf angerechnet. Sofern dies in Deiner Rechnung schon enthalten ist, könnte der Betrag durchaus realistisch sein. Hast Du das Kindergeld von den voraussgetzten 640 € noch nicht in Abzug gebracht wird vermutlich kein offener Bedarf und somit auch kein Unterhaltsanspruch vorliegen. -
Hallo Ariane,
ich fürchte die Frage lässt sich so nicht abschliessend beantworten.
Es dürfte darauf ankommen, ob und wie der Unterhaltsanspruch damals geltend gemacht wurde bzw, ob dies überhaupt möglich war. Eine Verjährung der entstandenen Unterhaltsansprüche tritt erst nach 30 Jahren ein und sollte somit unproblematisch sein.Hier bietet es sich wohl an einen spezialisierten Rechtsanwalt, also einen Fachanwalt für Familienrecht, aufzusuchen und vor allem im Vorfeld versuchen zu ergründen, ob eine ggf. erfolgreiche Klage auch zu einer Zahlung führen würde - sprich ob beim Vater Kapital vorhanden ist...
Gruß
Philipp
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Hallo Alice,
während der 1. Ausbildung besteht grundsätzlich Anspruch auf Unterhalt, allerdings ist eine Ausbildungsvergütung, die Du vermutlich erhalten wirst, auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen.
Die Höhe des Unterhaltsanspruchs richtet sich nach diversen Faktoren (eigenes Einkommen, Einkommen der Eltern, weitere Unterhaltspflichten etc.). Näheres findest Du im Artikel zum Kindesunterhalt.Gruß
Philipp
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Hallo Sven,
zunächst einmal vielen Dank für Deinen Hinweis. Ich habe das betreffende Thema schon längere Zeit im Blick und dort auch schon vor einger Zeit mehrfach editiert. Der entsprechende Thread ist jetzt jedenfalls geschlossen und ich werde mich in Kürze mal hinsetzen und die interessanten Postings daraus zusammenstellen bzw. der Rest löschen...
Selbstverständlich versuche ich, soweit das möglich ist, hier die Themen im Auge zu behalten - in der Regel gibt es ja auch keine grösseren Schwierigkeiten, denke ich.
Gruß
Philipp
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Hallo,
im Ergebnis kommt es darauf an, ob Eure Wohnung angemessen ist. Was die Größe betrift, ist sie das sicherlich nicht.
Hinsichtlich der vom zuständigen Träger übernommenen Mietkosten bestehen regional unterschiedliche Regelungen, die Du am besten direkt vor Ort erfragst.
Sofern die Miete der Höhe nach angemessen ist kann man sicher versuchen mit dem jeweiligen Träger zu reden. Allerdings wird es unter Umständen problematisch werden, diesen zur Übernahme von Nebenkosten für eine der Größe nach deutlich unangemessene Wohnung zu bewegen. Hie wird man wohl nicht drum herumkommen, anteilig etwas aus der Regelleistung beizusteuern.Hier findest Du mehr Informationen zur Angemessenheit von Wohnraum beim Bezug von ALG II.
Gruß
Philipp
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Ich möchte mich nur ganz kurz zu dem Thema äußern:
1. @ OMP: in diesem Forum bitte keine Affiliate Links! Ein sachlicher Bericht über den Dienst ist natürlich kein Problem, auch mit Empfehlun. Über die Angemessenheit des Verdiensts kann man meiner Meinung nach allerdings streiten...
3. Wer gut schreiben kann und online etwas dazuverdienen möchte sollte sich mal Textbroker.de anschaun. Reich wird man dort allerdings auch nicht...Gruß
Philipp
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Ich klink mich da einfach mal ein. Theoretisch wäre es doch kein Problem, eine Sammlung anzulegen, in der z. B.
- RA fürs Sozialrecht in den jeweiligen Städten
- Infos von caritativen Einrichtungen für die Städte
- Hilfreiches zu den klassischen ALG- Problemenund Ähnliches zu finden ist. Wenn die User, die wissen, wo es Hilfe gibt, die Erfahrungen mit RA´s gemacht haben oder irgendwas, sich an dieser Liste beteiligen und bereitstellen, was sie wissen, ein Gemeinschaftsprojekt!!!
Hallo zusammen,
zunächst einmal vielen Dank für die interessanten Anregungen! In der Tat ist die Idee solcher Liste sehr spannend und - soviel vorweg - sie wird auch umgesetzt werden (Hinsichtlich der Adressen der Arbeitsgenturen und der Themensuche ist sie es sogar teilweise schon).
Das Problem an der Sache ist etwas tiefgehender, ich versuche aber trotzdem mal, es aus meiner Sicht zu erklären: Eine Linkliste wird sehr schnell sehr gross und ist mit immensen Suchaufwand für den Nutzer verbunden. Zudem muss sie selbst zunächst einmal gefunden werden.
Eines der meistgenutzten Angebote auf Sozialleistungen.info ist zur Zeit mit mehreren 100 Anfragen am Tag die Suchfunktion.
Daher macht es Sinn, eine Suchlösung zu entwickeln, die - sofern entsprechende Daten vorliegen - Links, Adressen oder andere Informationen direkt in die Ergebnisse einer Suchanfrage mit einzubinden, ähnlich wie man bei Google hin und wieder News, Videos oder lokale Ergebnisse findet.
Wie man vielleicht schon ahnen kann, ist das Ganze technisch nicht ganz trivial und ziemlich zeitaufwändig in der Erstellung, weshalb die Umsetzung wohl noch etwas dauern wird.
Ich werde allerdings mal zeitnah prüfen, ob man nicht einen Teil der o.g. Funktionalität vorab fertig stellen kann, so dass Links hinterlegt werden können, die man dann (zusätzlich) auch als Liste darstellen kann.
Was hier definitiv nicht angeboten werden wird, ist die Möglichkeit Rechtsanwälte zu bewerten Es gibt inzwischen Bewertungsportale für Zahnärtze, Lehrer und alle möglichen anderen Berufsstände. Ein Portal zur Bewertung von Anwälten gibt es bisher meiner Meinung nach (noch) nicht, da das damit verbundene Kostenrisiko schlicht untragbar gross ist.
Gruß
Philipp
Kurz noch zur Sache: Einen passenden Rechtsanwalt kann einen die Rechtsanwaltskammer des örtlichen Oberlandesgerichts nennen. Hierbei sollte man darauf achten, dass der gewählte Anwalt nach Möglichkeit eine passende Fachanwaltsausbildung absolviert hat, in diesem Fall wäre das ein Fachanwalt für Familienrecht.
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Hallo,
vielen Dank, für Dein Lob und Dein Feedback, ich hoffe so fällt es etwas mehr ins Auge
Gruß
Philipp
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Hallo nataly,
vielen Dank für Deinen Beitrag! Ich habe diesen jedoch etwas gekürzt, der Volltext findet sich unter dem oben stehenden Link.
Bitte beachtet, das in Foren (und auch sonst an irgendwelchen Stellen, wo Text frei hinterlegt werden kann) das Veröffentlichen von längeren fremden Beiträge insofern problematisch ist, dass dies unter Umständen eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann. Daher ist da setzen von Links (ggf. mit einem kurzen Anrisstext) meist die sicherere Alternative.
Gruß
Philipp
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Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit zählen dann nicht als Einkommen im Sinne des SGB II, wenn daneben ein Bezug von Leistungen nach dem SGB II nicht ungerechtfertigt wäre.
Mehr dazu findest Du unter http://www.sozialleistungen.in…s-ist-kein-einkommen.html
Gruß
Philipp
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Hallo Kathrin,
zunächst einmal muss es niemanden peinlich sein, Sozialleistungen zu beantragen - auch wenn das Wort manchmal vermittelt, dass es sich hierbei um Hilfen die nur dazu dienen das Existenzminimum zu sichern ist dies nicht immer der Fall (insb. beim Kindergeld!).
Zunächste stünde euch als Eltern also das Kindergeld in Höhe von 154 € je Monat und Kind zu (sofern für das ältere Kind noch Anspruch besteht).
Im Falle einer Trennung stellt sich zunächst einmal die Frage, ob der Kindesvater zur Zahlung von Unterhaltsleistungen (sowohl für die Kinder als auch für Dich) verpflichtet ist. Dies hängt auch davon ab, ob noch andere Unterhaltsverpflichtungen bestehen.
In wenigen Tagen wird im Bereich Unterhalt eine Darstellung des deutschen Unterhaltsrechts, inklusiver der aktuellen Änderungen von 1. Januar 2008, online gestellt werden - hier findest Du dann ggf. weitere Informationen zu dem Thema.
Sofern Dein jetziger Partner keinen Unterhalt leisten kann, habt ihr Anspruch auf die entsprechenden Regelsätze des ALG II, sowie eine angemessene Wohnung. Sofern eure jetzige Wohnung nicht angemessen (die genauen Richtilinien unterscheiden sich hierbei von Ort zu Ort) sein sollte, werden die Kosten hierfür in der Regel für längstens 6 Monate übernommen, danach ist die Differenz zu angemessenen Miete / Nebenkosten aus der Regelleistung zu bestreiten.
Zu beachten ist, dass das Kindergeld, ebenso wie Deine Einkünfte, als Einkommen bei der Berechnung der Höhe des ALG II Anspruchs angerechnet wird.
Gruß
Philipp
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Hallo Jennifer,
"sofort zum Sozialgericht" geht schon mangels Klagebefugnis nicht, weil in diesem Falle - wie du schon richtig erkannt hast - ein so genanntes Vorverfahren (der Widerspruch) fehlt.