Hallo helpless,
zunächst mal ein paar Antworten in Kurzform:
zu Frage 3:
Welche Unterlagen Du genau beifügen musst erfährst Du auf den Antragsbögen und in den zugehörigen Erklärungen.
zu Frage 4:
Achte darauf, dass Du in eine angemessene Wohnung im Sinne des SGB II ziehst.
zu Frage 5:
das ist in Einzelfällen auf gesonderten Antrag hin möglich.
zu Frage 6:
Dem Betreiber des Frauenhauses steht das Hausrecht zu. Er darf entscheiden ob Hasen gestattet sind oder nicht.
zu Frage 7:
Artikel zur Vermögensanrechnung
zu Frage 8:
Es ist in Einzelfällen auf gesonderten Antrag hin möglich eine Erstaustattung zu erhalten.
zu Frage 10:
Artikel zur GEZ Gebührenbefreiung
zu Frage 12:
Lass Dir bescheinigen wann Dein ALG I ausläuft, wenn die ARGE das wissen will.
zu Frage 13:
nein, der grundsätzliche Anspruch auf ALG II abgesehen von den in dem Artikel zur Anspruchsberechtigung genannten Altersgrenzen nicht vom Alter abhängig.
schronny hat ja auch schon einige Fragen beantwortet.
Darüber hinaus hat er sicherlich auch die Gesamtlage kommentiert, aber ich denke man kann nicht sagen dass in irgendeiner Weise "dumme Sprüche" gefallen sind.
Wenn man eine Frage ausführlichst stellt muss man auch damit rechnen, dass sich die Antwort auf die Begleitumstände bezieht, nicht nur auf den ohnehin verschwommenen Kern der Frage(n).
Gruß
Philipp