Ich hab das Thema mal ins richtige Forum geschoben
Beiträge von sozialleistungeninfo
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Ja, aber nur wenn das Jobcenter vor dem Umzug die Übernahme der Kosten in den Grenzen der Angemessenheit zusagt.
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Um das mal etwas weiter auszuführen: Der Anspruch auf Mehrbedarf nach § 21 Abs. 4 SGB II steht nur erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Behinderung zu. Kinder jedoch sind nicht erwerbsfähig, damit entfällt ein Anspruch auf Mehrbedarf nach Abs. 4.
Die 17% sind der Mehrbedarf bei Schwangerschaft. Ein regulärer Mehrbedarf stünde Dir zu, wenn Du alleinerziehend bist.
Aber: Wenn im Einzelfall (zum Beispiel aufgrund der Behinderung) ein laufender, unabweisbarer, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II gegeben ist, könnte dieser übernommen werden. Ob dies der Fall ist, muss jedoch im Einzelfall geklärt werden.
Die genaue Klärung dürfte auch eher was für eine persönliche Beratung (von einer lokalen Beratungsstelle oder einem Rechtsanwalt) sein, da der Sachverhalt und die zu beachtenden Fragen zu komplex für ein Internetforum sind.
Die angesprochenen Regelungen können hier nachgelesen werden: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__21.html
Beste Grüße,
Philipp
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lacki : Die Fragen sind durchaus berechtigt und eine pauschale Verurteilung ist hier (und auch in vielen anderen Threads durch Sie) alles andere als angebracht. Bitte unterlassen Sie dies in Zukunft.
Zu den Fragen:
Das Jobcenter möchte vermutlich ermitteln, ob hier eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt, die nicht vom Leistungsbezieher mitgeteilt wurde. Ob ein (unangekündigter) Hausbesuch hierzu geeignet und erforderlich ist jedoch äußerst zweifelhaft.
Zum einen sind Hausbesuche als ultima ratio, also letzte Ermittlungsmöglichkeit, nachrangig hinter einer Befragung der betroffen Person. Insofern ist fraglich, ob ein Hausbesuch hier verhältnismäßig ist, wenn andere Möglichkeiten der Sachverhaltsermittlung nicht ausgeschöpft wurden.
Zum anderen ist zweifelhaft, ob der für das Bestehen einer Bedarfsgemeinschaft (sofern eine solche überhaupt vom Leistungsträger vermutet werden kann) erforderliche Verantwortungs- und Einstehenswille sich hierdurch ermitteln lassen (siehe auch 6.14 in Weisungen zu § 6 SGB II, Link unten).
Weisungen zu § 6 SGB II: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-06-SGB-II-Traeger-Grundsicherung.pdf
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summernight55 : Ich denke nicht, dass es für die Beantwortung von Fragen hier im Forum grundsätzlich von Belang ist, wo bzw. für wen die antwortenden Personen arbeiten.
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Kurze Frage an alle, die das Probleme mit der Verzögerung im IE8 haben (bzw. hoffentlich hatten): Ist das nun behoben oder gibt es immernoch Probleme?
ZitatFragt sich wie fit oder wie gewillt die einzelnen User sind, wegen Sozialleistungen.info auf einen anderen Browser umzusteigen. (?)
Gar nicht, das wäre auch etwas viel verlangt. Selbstverständlich sollte die Seite auf allen nennenswert verbreiteten Browsern funktionieren.
Zu den Besucherzahlen: Wochenende und Tage mit gutem Wetter sind zumindest auf sozialleistungen.info traditionell schlecht besuchte Tage. Ich kann in den Statistiken (auch nur auf das Forum bezogen) keine Änderungen zu vorher erkennen (abgesehen davon, dass die letzten zwei Tage tatsächlich nicht viel los ist).
Hier ansonsten noch ein paar Zahlen zur Browserverteilung auf sozialleistungen.info:
1. Firefox 43,53 % (größtenteils in der aktuellen Version)
2. Internet Explorer 30,07 % (rund 60% davon IE 9)
3. Chrome 12,32 %
4. Safari 7,25 %
5. Android Browser 3,67 %
6. Opera 2,28 % -
Irgendwie hat man den Eindruck, dass hier seitdem die neue Software läuft, kaum mehr was los ist. Könnte das damit zusammenhängen, dass die Anmeldung in den dafür gedachten "kleinen" Eingabefeldern nicht funktioniert und die Mehrzahl der User dann das Handtuch wirft ohne die Anmeldung im dann sich öffnenden "großen" Eingabefenster zu wiederholen?Vielen Dank für den Hinweis! Das Login-Problem sollte nun behoben sein.
Die Seite baut auf, wird angezeigt, aber es dauert noch geraume Zeit, bis man mit der Seite interagieren, scrollen bzw. den nächsten Link nutzen kann.Das Problem tritt bei älteren Versionen (8 oder älter) des Internet-Explorer auf. Hintergrund ist folgender: Um ältere Versionen des Internet Explorer die fehlerfreie Anzeige von Webseiten, die auf aktuellen Browsern unabhängig von der Bildschirmauflösung korrekt dargestellt werden sollen, "beizubringen" wird eine Erweiterung verwendet, die zu der beschriebenen Verzögerung führen kann. Ich werde versuchen, das etwas flüssiger hinzubekommen, allerdings ist das Problem recht komplex, so das die Lösung etwas dauern kann. Ratsam wäre - schon aus Sicherheitsgründen - abgesehen davon ein Update auf IE9 => http://windows.microsoft.com/de-DE/internet-explorer/products/ie/home
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Hallo zusammen,
zunächst mal vielen Dank für euer Feedback, das Problem mit den sehr kurzen Beitragstiteln auf der Startseite sollte nun behoben sein. Ansonsten stehen auch noch einige Optimierungen im Forum (insb. im Hinblick auf die Geschwindigkeit) an, die bis zum Ende der Woche abgeschlossen sein sollten. Betreffen die Probleme mit der Geschwindigkeit der Seite "nur" das Forum oder auch die redaktionellen Bereiche?
Die Optimierung der Ladezeiten ist leider nur etwas verzögert möglich, da die notwendigen Auswertungen der Ladezeitdaten immer mit einigen Tagen Verzögerung bereitgestellt werden.
Vielleicht noch ein paar Worte zum Grund der Änderungen: Zum einen wurde die Forensoftware auf einen aktuellen Stand gebracht. Dies ist notwendig, da früher oder später für die bisherige Version keine Sicherheitsupdates mehr erscheinen werden. Zum anderen wurde das Design technisch so angepasst, dass die Nutzung der gesamten Seite auf Smartphones und Tablets (etwa 15% der Nutzer auf sozialleistungen.info surfen derzeit auf Smartphones oder Tablets) nun deutlich angenehmer ist, da sich das Design automatisch der jeweiligen Bildschirmgröße anpasst (das betrifft insb. die redaktionellen Bereiche).
Weitere Fehlermeldungen und Verbesserungsvorschläge gern hier im Thread, per PN oder per E-Mail an [email protected].
Gruß,
Philipp
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dms : Die Miete ist nur in tatsächlicher (also geminderter) Höhe zu übernehmen.
Die Argumentation, dass ALG II Bezieher hierdurch entrechtet würden ist abwegig. Die Mietminderung dient dazu, Druck auf den Vermieter auszuüben, damit dieser den mangelfreien Zustand der Mietsache wieder herstellt. Diese Funktion ist dadurch, dass die Höhe der Minderung an das JC weitergereicht wird, nicht beeinträchtigt.
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lacki : Ich würde es begrüßen wenn - wie schon mehrfach erbeten - nicht ohne ersichtlichen Grund Teilnehmer des (versuchten) Betrugs bezichtigt würden.
Zunächst einmal liegt in der zulässigen Ausgestaltung der Gegebenheiten im Hinblick auf zukünftigen Bezug von Sozialleistungen die Nutzung einer gestalterischen Freiheit, deren Ausübung nicht unbedingt rechtswidrig sein muss.
Insofern bitte ich alle, sich an die von Themenersteller aufgeworfene Frage zu halten und diese nich über Gebühr zu interpretieren.
Gruß,
Philipp
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Die Frage ist hier wohl hinreichend beantwortet.
Ich bitte um die Einhaltung eines angemessenen Umgangstons im Forum.
Gruß,
Philipp
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Hallo zusammen,
zunächst einmal möchte ich mich bei allen bedanken, die in den letzten Jahren hier im Forum oder in den News miteinander diskutiert und anderen Hilfe geleistet haben.
Auch wenn im Laufe der Zeit immer wieder kleine und größere Änderungen und Anpassungen am Forum und an der Webseite vorgenommen werden, bleiben immer wieder gute Ideen aus verschiedensten Gründen auf der Strecke oder geraten in Vergessenheit.
Daher bin ich der Ansicht, dass es mal wieder Zeit für eine kleine "Qualitätsoffensive" für sozialleistungen.info ist, im Zuge derer bis zum Ende dieses Jahres zahlreiche Verbesserungen und Neuerungen vorgenommen werden sollen. Im Fokus soll dabei insbesondere der redaktionelle Bereich stehen.
Fest stehen bisher folgende Änderungen:
- Überarbeitung und Vervollständigung aller redaktionelle Texte.
- automatische Verlinkung von Gesetzesstellen im Forum und in allen Texten.
- übersichtliche Darstellung aller Urteile, über die wir bisher berichtet haben.
- neue SuchfunktionZur Diskussion stehen darüber hinaus folgende Funktionen (Umsetzung noch offen bzw. in der Anfangsplanung):
- Hartz IV Online-Rechner
- Rubrik für die Suche geeigneter AnwälteIn diesem Zusammenhang würde ich gern von euch hören, welche Informationen und Funktionen euch fehlen oder ihr euch wünschen würdet.
Sendet mir eure Tipps und Vorschläge bitte hier im Forum per Nachricht oder per E-Mail an [email protected] (gerne auch mit vorheriger Diskussion hier im Thread).
Damit die Sache für Euch etwas spannender wird, werden die Vorschläge und Anregungen, die letztendlich tatsächlich umgesetzt werden, mit einem Einkaufgutschein für amazon.de belohnt werden.
Beste Grüße,
Philipp
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@all: Thomas hat sich für die übertriebene Werbung entschuldigt, ich habe die entsprechenden Beiträge hier gelöscht.
Mietervereine findest Du unter http://www.mietrecht-hilfe.de/beratung/mietvereine/
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@all: Ich habe den Thread hier mal bereinigt...
Zum Thema: Meiner Ansicht nach (und wohl auch nach der der hM) besteht im Falle des Herauswachsens aus Kleidung (egal, ob diese per Beihilfe für Erstausstattung oder auf sonstigem Weg beschafft wurde) kein Anspruch auf eine erneute Beihilfe für Erstausstattung, siehe auch http://www.sozialleistungen.in…ii-2/erstausstattung.html letzter Abschnitt.
Gruß,
Philipp
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@all: ich habe den Thread hier mal um die nicht zum Thema passenden Beiträge gekürzt. Ferner bitte ich darum, persönliche Streitigkeiten nicht im öffentlichen Forum auszutragen und einen angemessenen Umgangston zu wahren.
Gruß
Philipp -
Hallo zusammen,
bitte entschuldigt die lange (!) Zeit, für die das Problem bestand. Das ganze sollte nun funktionieren. Falls nicht, bitte ich um Hinweise in diesem Thread.
Ursache war ein Problem, dass beim Update der Forensoftware aufgetreten ist.
Gruß,
Philipp
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lacki : Es ist kein sachlicher Grund erkennbar hier die Tätigkeit des Threaderstellers derart anzugreifen. Insofern bitte ich - wiederholt - um einen angemessenen Umgangston.
Gruß
Philipp
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Hallo Boxbeutel 2,
vielen Dank für den Hinweis. Es wird in kürze einige technische Anpassungen am Forum geben, in diesem Zug werde ich mich auch diesem Problem annehmen.
Gruß,
Philipp
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lacki : Der (unter anderem) hier von ihnen verwendete Umgangston ist nicht angemessen, daher wurden die Beiträge gelöscht. Bitte verwenden Sie in Zukunft einen angemessenen Umgangston und beachten Sie die von Ihnen akzeptierten Nutzungsbedingungen des Forums.
Gruß,
Philipp
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lacki : Die Annahme, es "gäbe dann nichts mehr vom Amt" triff wohl nur zu, wenn tatsächlich eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt.
Dies muss hier nicht zwingend der Fall sein, sondern nur dann wenn eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft besteht. Der Leistungsträger vermutet(!) das Bestehen einer Solchen unter anderem dann, wenn ein Paar länger als ein Jahr zusammenlebt oder auf Vermögen und Einkommen gemeinsam zugegriffen werden kann. Näheres dazu unter http://www.sozialleistungen.in…/bedarfsgemeinschaft.html
Gruß,
Philipp