Hallo.
Ich brauche dringend Hilfe, denn jeder sagt etwas anderes und hier bin ich auch noch nicht rictig fündig geworden.
Ich bin 22 Jahre alt und habe 5 Jahre lang (von 2004 bis 2009) alleine in Hamburg gewohnt (Ausbidung abgeschlossen, danach gearbeitet, kein Anspruch auf ALG I). Nun bin ich aufgrund von Wohnungsverlust und Arbeitslosigkeit wieder zu meinen Eltern nach Niedersachsen gezogen (zu meiner Mutter und ihrem Mann, der nicht mein Vater ist). Meine Mutter arbeitet nicht - bezieht aber auch keine Leistungen vom Amt. Ihr Mann sorgt alleine für den Lebensunterhalt (Schlosser).
Ich war beim Amt und mir wurde gesagt, dass mir keine Wohnung und keine Leistung zusteht, da der Mann von meiner Mutter für mich sorgen soll. Er müsste einen Antrag stellen.
Ich habe mich hier nun schon ein bisschen umgeschaut und habe einen Text gefunden, in dem steht, dass Personen unter 25, die vor dem 17. Februar 2006 ausgezogen sind Anspruch auf eine eigene Wohnung haben. Ist das richtig?
Ausßerdem habe ich gelesen, dass Personen unter 25, die bei ihren Eltern leben 80 % der Regelleistung zusteht. Ist das auch richtig? Das würde dann ja bedeuten, dass ich sehr wohl Leistungen beantragen kann.
Vielen Dank schonmal für jede Hilfe!!!