U25, 5 Jahre eigene Wohnung, nun wieder bei Mutter, steht mir eigene Wohnung zu?

  • Hallo.


    Ich brauche dringend Hilfe, denn jeder sagt etwas anderes und hier bin ich auch noch nicht rictig fündig geworden.


    Ich bin 22 Jahre alt und habe 5 Jahre lang (von 2004 bis 2009) alleine in Hamburg gewohnt (Ausbidung abgeschlossen, danach gearbeitet, kein Anspruch auf ALG I). Nun bin ich aufgrund von Wohnungsverlust und Arbeitslosigkeit wieder zu meinen Eltern nach Niedersachsen gezogen (zu meiner Mutter und ihrem Mann, der nicht mein Vater ist). Meine Mutter arbeitet nicht - bezieht aber auch keine Leistungen vom Amt. Ihr Mann sorgt alleine für den Lebensunterhalt (Schlosser).


    Ich war beim Amt und mir wurde gesagt, dass mir keine Wohnung und keine Leistung zusteht, da der Mann von meiner Mutter für mich sorgen soll. Er müsste einen Antrag stellen.


    Ich habe mich hier nun schon ein bisschen umgeschaut und habe einen Text gefunden, in dem steht, dass Personen unter 25, die vor dem 17. Februar 2006 ausgezogen sind Anspruch auf eine eigene Wohnung haben. Ist das richtig?


    Ausßerdem habe ich gelesen, dass Personen unter 25, die bei ihren Eltern leben 80 % der Regelleistung zusteht. Ist das auch richtig? Das würde dann ja bedeuten, dass ich sehr wohl Leistungen beantragen kann.


    Vielen Dank schonmal für jede Hilfe!!!

  • Hallo!


    Richtig ist die Stichtagsreglung vom 17. Februar 2006. Richtig ist auch, dass du im Elternhaus als u 25 jähr. nur 80 % der Regelleistung bekommen würdest.
    Theoretisch bist du ja vor dem 17.02.06 ausgezogen. Wärst du in Hamburg geblieben, dann hättest du jetzt nicht dieses Problem. Ich nehme nun an, dass die Arge argumentiert, dass du derzeit mit 22 Jahren zu hause wohnst, die eigene Wohnung von einst spielt in ihrer Entscheidung keine Rolle. Das kann man leider auch so sehen. Ich kenne auch kein bekanntes Urteil eines Sozialgerichtes, das anders als die Arge entschieden hat. Somit bleibt dir nur ein Widerspruch in der Arge, und bei Erfolgslosigkeit in der Folge eine Klage beim Sozialgericht.
    Richtig wäre zunächst, dass du derweil mit deiner Mutter und ihrem Mann einen Hartz4-Antrag stellt. So traurig es auch ist. Ob da was zählbares rauskommt, hängt von deren beiden Einkommen ab.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Da du noch unter 25 bist stehen dir keine Leistungen zu und auch keine Wohnung.Deine Eltern müßten noch für dich sorgen.Wenn deine Mutter nicht arbeitet und ihr Mann der Alleinversorger ist wird er dich mit durchfüttern müssen.Wie sieht es denn mit deinem leiblichen Vater aus.Du hättest nicht wieder bei deinen Eltern einziehen dürfen da du ja schon eine eigene Wohnung hattest dann würdest du jetzt Leistungen bekommen.

  • Vielen dank für eure Antworten.


    Ich war heute morgen beim Amt. Und ich muss sagen - es ist besser gelaufen, als erwartet.


    Der Sachbearbeiter hat mir zugestimmt, dass die ARGE meine Miete übernehmen würde. Allerdeings hat er gesagt, dass man 2 Jahre außerhalb des Elternhauses gewohnt haben muss, um diesen Anspruch zu haben... Keine Ahnung, was jetzt richtig ist. Ist mir aber auch egal, da für mich nur zählt, dass ich mir wieder eine eigene Wohnung nehmen darf. Leistungen würde ich tatsächlich nicht bekommen, solange ich bei meinen Eltern wohne, aber sobald ich ein Wohnungsangebot habe würde die ARGE mich unterstützen!


    Ich hab mir dann heute Mittag gleich Wohnungen angeschaut und habe eine Wohnung, die mir gefällt und die ich bekommen würde, wenn das Amt zustimmt. Leider war das Amt heute um halb 2 schon zu (war zu erwarten), also muss ich Donnerstag hin. Wenn das wirklich alles klappt und ich den Stempel vom Amt auf dem Angebot habe, kann ich gleich einziehen :-D


    Das nenne ich mal einen erfolgreichen Tag! So schnell kann es gehen. Bleibt nur noch zu hoffen, dass ich auch bei der rbeitssuche so ein Glück habe!