Hallo zusammen,
ich habe eine grundsätzliche Frage zum Thema "Hartz IV beantragen" und "Hartz iV abmelden". Leider konnte ich zu diesem Thema nirgendwo Antworten finden.
also zu meiner ersten Frage: wenn man ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr auf Hartz IV angewiesen ist, reicht das dann für die Sachbearbeitung aus, wenn einfach der Weiterbewilligungsantrag nicht gestellt ist? oder muss ich eine Veränderungsmitteilung wegschicken? (in meinem Fall ist es so, dass ich vm 1.10.2009 bis voraussichtlich 31.1. keine Hartz IV Leistungen mehr brauche bzw. nicht mehr hilfbedürftig bin.)
meine zweite Frage betrifft die Hartz IV beantragung: wenn ich ab dem 1.10 keine Leistungen mehr erhalte, wann kann ich frühestens wieder Leistungen beantragen? gibt es da Fristen? - soviel ich weiss kann man bei Umschulungen erst nach drei Jahren wieder einen Antrag stellen, und vielleicht ist es bei erneuter Hartz IV-Bedürftigkeit ähnlich.
ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen, so dass da nichts falsch läuft!
viele Grüße an alle!