Hallo, wenn man einen Zahnersatz oder Zahnbehandlung braucht, stellt man einen Antrag bei der Kasse auf Erstattung, damit rennt man zum Zahnarzt, der erstellt einen Kostenplan, dann wieder zur Kasse. Soweit so gut, wenn aber Alg II als Darlehen gewährt wird und eine Klage anhängig ist, kann es dann im ungünstigsten Fall so sein, also wenn die Klage abgewiesen wird, das man dann die Zahnbehandlung selbst zahlen muß?
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Ich denke schon weil du ja dann wenn du die Sache verlierst auch keine Sozialleistungen bekommen würdest.
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Nach aktuell recherchiertem Stand sieht die Sache so aus : Steht auf dem Bescheid "Darlehensbescheid" ist die Kasse angehalten aufgrund des letzten Steuerbescheids aus dem Vorjahr eine Einkommensüberpüfung zu machen, wer selbständig ist legt eine amtliche EÜR vor (Steuerberater). Somit wäre zumindest die Gefahr gebannt, daß eine evtl. Rückzahlung zu erfolgen hat.
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