kürzung des arbeitslosengeldes nach heirat

  • Hallo!


    Wenn es ALG1 sein sollte, dann nicht. Aber bei ALG2 würden die Einkünfte deines zukünftigen Ehemannes mit berücksichtigt.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!