zusammenzug

  • hy ich hätte mal eine frage also ich und mein verlobter haben einen gemeinsamen sohn der jetzt 7 monate ist und ich und unser kid ohnen in einer eigenen wohnung der vater wohnt noch zuhause bei seinen eltern weil er noch in ausbildng ist jetzt bin ich erst vor 4 monaten in eine neue wohnung gezogen die arge überniemt meine miete jetzt möchte der vater bei mir einziehen das er mehr zeit mit seinem kind verbringen kann wen die arge zustimmt kann er kleich einziehen oder müssen wir warten bis wir den bescheid haben

  • Also ich würde ja schätzen, dass Du ohne genehmigung Probleme bekommst. Soweit ich weiss zahlt die ARGE dann nur deinen Mietanteil und er müsste seinen tragen - genaueres wissen hier aber andere.


    Ist der Punkt auf Deiner Tastatur nicht vorhanden?

  • moin,


    also dein text is schon schwierig zu lesen, aber ich denke mal habs verstanden..*g


    du wohnst derzeit mit deinem kind in eigenen 4 wänden, hast leistungen beantragt und auch bewilligt bekommen..richtig ?
    er (der vater) wohnt noch bei den eltern, da in ausbildung, möchte aber gern zu euch ziehen, wegen gemeinsamen kind..richtig?


    auf was für einen bescheid wollt ihr warten, damit er einziehen kann?
    wenn du schon seit 4 mon. da wohnst, wirst du doch einen haben..*denk


    versucht doch mal einen termin bei deinem SB zu bekommen, geht beide dort hin und erklärt euer vorhaben..
    wie alt seit ihr denn überhaupt, wenn ich mal fragen darf..denn da gibt es gewisse unterschiede mit dürfen und wollen..


    soviel von mir, aber es wird dir bestimmt noch wer anderes hier eine antwort geben können..
    LG
    BineNRW