Mehrbedarf und Abwrackprämie

  • Hallo, ich hoffe hier kann mir mal jemand helfen.
    Zunächst zu meinen Umständen:


    -Studentin alleinerziehend
    -beziehe: Bafög (Höchstsatz incl. Kinderzuschlag)
    Kindergeld
    Unterhalt für das Kind (allerdings nicht den vollen Satz)
    und aktuell noch den Mehrbedarf d.h. Zuschuss von der Giag ALGII in Höhe von ca 220 eur


    beim alg II haben die nun rausgefunden, dass mir doch wohngeld zusteht. und zahlen erstmal nur noch bis september


    ich wollte mir diesen monat einen job suchen und mich bei der giag und auch beim wohngeld abmelden


    jetzt hab ich mir vor einem halben jahr ein auto gekauft, dass ich jetzt am kommenden montag erhalte und für das auch eine abwrackprämie beantragt wurde. (zuschuss von der familie und finanzierung über mehrer jahre machen das möglich) mein altes hat den geist aufgegeben.


    Folgende fragen gehen mir jetzt durch den kopf:


    Wenn ich die Abwrackprämie erst im Oktober ausgezahlt bekomme, und bis dahin nicht mehr bei der Giag bin, kann mir das rückwirkend auf das ganze Jahr angerechnet werden?

    Wie bekommt die Giag überhaupt mit, dass ich eine Prämie erhalten habe? Nur über einen neuen geänderten Antrag oder arbeiten die mit dem Umweltamt zusammen und das ist im System vermerkt? BB is watching you! ;)


    wenn mir das nämlich angerechnet wird, verzichte ich lieber auf die prämie. ist zwar schade, aber kann man nicht ändern.


    ich hoffe, ich bekomme hier schnell eine antwort, die mir irgendwie helfen kann.


    Danke und lieben Gruß :)
    Jo

  • Hallo!


    Keine Sorge! Das Zuflussprinzip ist entscheidend. Man würde dir im Monat Oktober die 2500 € als Einkommen berechnen und dir damit die ALG2-Leistungen streichen. Im November würdest du wieder normal ALG2 weiter beziehen können. Die 2500 € kann man dir dann nur noch als Vermögen anrechnen, aber ich denke, dass du damit sicher unter den Vermögensfreibeträgen liegst. Das einzige Problem ist jetzt natürlich der Besitz des neuen PKW's! Als Hartz4-Empfänger darf das Auto nur einen Wert von 7500 € haben. Da es ja ein Neuwagen ist, könnten da evtl. schon im September Probleme seitens der Arge auf dich zukommen. Also aufpassen.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo!


    Auf dem Antrag zu Hartz4 wird grundsätzlich nach dem Besitz eines PKW's gefragt. Du hast da sicherlich schnell ein Kreuz bei -Nein- gemacht. So wie es Datenabgleiche mit den Banken, Versicherungen und Grundbuchämtern gibt, so werden auch beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg regelmäßig Abfragen durch die Bundesanstalt für Arbeit getätigt.
    Das macht ein Computer ganz automatisch. Da braucht sich dein Sachbearbeiter/Fallmanager überhaupt nicht drum kümmern.


    P.S. Im Rahmen deiner Mitwirkungspflicht bist du übrigens dazu verpflichtet, den Besitz eines PKW's bei der Leistungsabteilung deiner Arge anzuzeigen!

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

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  • Hallo!


    Da streiten sich bis heute noch die Geister. Natürlich hat ein Hartz4-Empfänger wie jeder andere auch Anspruch auf die Abwrackprämie, aber sie wird als Einkommen angerechnet. Es gibt bisher erst ein Urteil des Landessozialgerichtes in Nordrhein-Westfalen, welches noch nicht als Grundsatzurteil gilt, da wahrscheinlich eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundessozialgerichtes in Kassel aussteht.
    Das Urteil von Mitte Juli, also noch recht aktuell. Es macht ja auch nicht viel Sinn mit einem Neuwagen für Hartz4-Empfänger, da der Wert des PKW's nicht 7500 Euro übersteigen darf. Ausser Dacia fällt mir da kein weiterer Neuwagentyp ein, der diese Kriterien erfüllt. Demzufolge müsste der Hartz4-Empfänger den Neuwagen also gleich wieder verkaufen und vom Erlös leben.



    Hier ein Kommentar zum Urteil:


    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Tja oder anders gesagt: einem ALG II Bezieher wir die Verschrottungsprämie im Grunde nicht gegönnt! Obwohl grade diese Menchen schon aus Kostengründen zuvor schon längere Zeit nur Altautos nutzen konnten und wenn die Karre dann abgemeldet am Starssenrand geparkt wird setzt Papa Ataat noch oben eine drauf mit der Auflage wer ein Auto besitzt aber sich keine Gararge oder Stellplatz leisten kann, dem kann man dann nochmal in den Geldbeutel packen, Abmeldung und Entsorgung zahlt die ARGE dann als Darlehn sicherlich gerne! Man muss sich ja nicht fragen wo manche Politiker denken lassen!

  • Hallo, da du das Auto finanziert hast und nicht bar bezahlt, denke ich kommst du wohl beim Wert nicht über 7500€. Und nach den Jahren der Finanzierung, hat es eh an Wert verloren. Die Prämie würde ich auf jeden Fall nehmen und wenn sie angerechnet wird auf jeden Fall Widerspruch und dann klagen, denn du bekommst sie ja nur, wenn du ein neues Auto kaufst und musst es für die Bezahlung nutzen.Die ARGEn wissen selbst nicht richtig was los ist, aber mit dem Baukindergeld war es genau so und dann musste es von den ARGEn zurückgezahlt werden.
    Viele Grüße

  • Hallo!


    Zitat

    Hallo, da du das Auto finanziert hast und nicht bar bezahlt, denke ich kommst du wohl beim Wert nicht über 7500€.


    Das ist Unsinn! Die Arge bewertet einen PKW nach Listenpreis der Hersteller und nach http://de.wikipedia.org/wiki/Schwacke-Liste.


    Der Stand einer evtl. Finanzierung des PKW's spielt bei der Entscheidungsfindung über eine mögliche Verwertung eines Autos grundsätzlich keine Rolle.
    Dann würde sich ja jeder Hartz4er ein Auto auf Pump kaufen können.:confused:

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Schrader, da kann ich dir diesmal kein Recht geben. Denn solange das Auto finanziert ist, gehört es der Bank und du darfst es nur mit deren Genehmigung verkaufen. In den Formularen der ARGE steht auch die Frage, ob es finanziert wurde. Natürlich kann sich jeder Hartz4 Empfänger auf Pump ein Auto kaufen, die Frage ist nur, ob es Jeder abzahlen kann?
    Viele Grüße