Kindesunterhalt trotz unter Selbstbehalt

  • Hallo,
    was bedeutet eigentlich der Selbstbehalt ? Werde eine Fortbildung zum Techniker machen und bei weiten keine €770 " verdienen ". Warum muss ich da noch Unterhalt für das Kind zahlen, obwohl die Mutter auch noch mehr verdient ? Verstehe das nicht wirklich.


    Vielen Dank
    traylor

  • Also zunächst einmal hat das, was du an Unterhalt für dein Kind leisten mußt, absolut nichts mit dem Einkommen der Kindesmutter zu tun. Die könnte Millionärin sein; das würde dich von deiner Verpflichtung gegenüber deinem Kind dennoch nicht entbinden.


    Etwas anderes ist die Zahl, die du nennst. Der Selbstbehalt eines berufstätigen Vaters ist höher, als der eines nicht berufstätigen. Wenn du keine 770 € netto verdienst, brauchst du dir keine weiteren Gedanken über eine mögliche Zahlungsverpflichtung machen; mit dem Betrag liegst du in jedem Fall und absolut unter der Grenze, bei der du noch unterhaltsverpflichtet wärst. Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass du eine entsprechende Aufrechnung von öffentlicher Seite oder gar einem Gericht hast, die dich in diesem Fall zur Zahlung verdonnert. Alleine ein Schreiben der Kindesmutter reicht hier nicht aus, das kannst du getrost vergessen bzw. entsprechend argumentiert darauf reagieren.


    Hier oben im Forum in der oberen Menueleiste gibt es einen Unterpunkt Unterhalt. Dort kannst du dich sowohl belesen, als dir das auch anhand einiger Fallbeispiele ausrechnen; was du anhand der 770 €uro aber nicht einmal brauchst.


    Gruß. Lirafe

  • Danke für Eure Antworten.
    Die im Jugendamt sagte mir, dass ich auf jeden Fall den Unterhalt bezahlen muss egal was ich verdiene. Das kann doch nicht sein, oder ? In der Tabelle steht ja auch bei Stufe 1 Nettoverdienst bis 1500€. Müsste es da nicht etwa 770 bzw. 900 bis 1500€ heissen ?
    Vor allem wo kann ich das dann ändern ?


    Vielen Dank
    traylor

  • Kein Mensch, der nur 770 € Netto hat, von dem dann noch berufsbedingte Aufwendungen abgezogen werden, kann davon Unterhalt bezahlen. Und der Selbstbehalt ist gesetzlich genauso festgelegt, wie zu zahlender, nach Einkommen gestaffelter, Unterhalt.


    Ich kann dir nur noch einmal empfehlen, in der obigen Menueleiste das Thema "Unterhalt" anzuklicken. Dort findest du genauere Zahlen und Infos zu deinen Fragen. Habe dir hier aus einem der dortigen Unterpunkte mal etwas zur "Leistungsfähigkeit" herauskopiert:


    "Da der Unterhaltsanspruch auf Zahlung einer monatlich im Voraus zu gewährenden Geldrente (§ 1612 I 1, III BGB) gerichtet ist, setzt dies voraus, dass der Unterhaltsverpflichtete diese Geldrente auch ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts wird leisten können. Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber den sogenannten "Selbstbehalt" in die Unterhaltsabrechnung bzw. die Düsseldorfer Tabelle, die für den Kindesunterhalt maßgeblich ist, eingeführt. Dieser Selbstbehaltsbetrag muss dem Unterhaltsverpflichteten zwingend zur Deckung des eigenen Lebensbedarfs verbleiben."


    und ergänzend kannst du mal hier lesen: (http://www.123recht.net/Unterhalt-Selbstbehalt---wieviel-muss-bleiben-__a18692.html)


    Gruß. Lirafe

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 Mal editiert, zuletzt von lirafe () aus folgendem Grund: Ergänzung und Korrektur