KFZ Versicherung und Unterhalt der Eltern

  • Hallo,


    folgende Situation:


    Wegen meiner Ausbildung mußte ich in ein anderes Bundesland ziehen, bin also bei meinen Eltern ausgezogen. Dort konnte ich bei meinen Großeltern wohnen.
    5 Monate vor der Abschlußptüfung bin ich in eine eigene Wohnung gezogen.
    Während der Ausbildung habe ich ein Schulgeld und Schülerbafög bekommen.
    Da ich jetzt nach der Abschlußprüfung Arbeitslos bin ist die Frage ob das Amt bei meinen Eltern das Einkommen abfragt und sie evtl. für mich zahlen müssen (bin jetzt 20 Jahre).


    Erst hieß es das meine KFZ Versicherung übernommen wird. Das wurde jetzt abgelehnt weil das Auto auf meinen Vater zugelassen ist, die Versicherung läuft aber über mich.


    Kann ich dagegen Einspruch einlegen?


    Danke für Antworten.

  • Wer sollte deine Kfz-Versicherun übernehmen? Das ist unverständlich. Aber daneben: Da du in den vergangenen Jahren "selbständig" gelebt hast und von deinem Ausbildungsgehalt/Bafög leben konntest, bist du inzwischen (auch, wenn U25) unabhängig von deinen Eltern und die dürften daher im Normalfall auch nicht für dich aufkommen müssen.

  • Hallo!


    Ja, da du unter 25 Jahre alt bist, sind deine Eltern für dich Unterhaltspflichtig. Kosten der Unterkunft stehen dir in deinem Fall grundsätzlich nicht zu.


    Hier der Gesetzestext:


    Zitat

    ALG II Empfänger unter 25 Jahren haben ab dem 1. April 2006 grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die Kosterübernahme für eine eigene Wohnung.
    Nur falls der Leistungsempfänger aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht in der elterlichen Wohnung leben kann, aus beruflichen Gründen umziehen muss oder ein ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt, muss der zuständige Träger (in der Regel die ARGE oder das Arbeitsamt) einem Umzug zustimmen.
    Als Stichtag hierfür gilt Freitag, der 17. Februar 2006. Wer also vor diesem Datum aus der elterlichen Wohnung ausgezogen ist, fällt nicht unter diese Regelung.


    Was mich wundert ist auch, warum dir ein Sozialträger die Kosten für die Versicherung übernehmen sollte.
    Dann könnte man sich ja auch die KFZ-Steuer und Werkstattkosten finanzieren lassen.
    Warum also wurde dir zugesichert, dass man die KFZ-Versicherung übernimmt?

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo!


    Auch wenn ihr es hier 1000mal schreibt, die Arge handelt nun mal nach den oben angegebenen Richtlinien. Und nur weil da mal einer oder mehrere waren, die trotzdem eine eigene Wohnung finanziert bekommen haben, heisst das noch lange nicht, dass nun alle entsprechend behandelt werden.



    Zitat

    Da du in den vergangenen Jahren "selbständig" gelebt hast und von deinem Ausbildungsgehalt/Bafög leben konntest, bist du inzwischen (auch, wenn U25) unabhängig von deinen Eltern und die dürften daher im Normalfall auch nicht für dich aufkommen müssen.


    Im Normalfall also? Das wird aber immer im Einzelfall entschieden! Besser wäre, wenn du mit einem Gesetzestext aufwarten könntest und den Fragende Rechtssicherheit geben könntest.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Einspruch kannst du da nicht einlegen.Warum ist denn das Auto nicht auf dich zugelassen wenn du sowieso die Versicherung selbst bezahlst.Was die Wohnkosten betrifft muß ich Schrader Recht geben.Die ARGE wird nicht unbedingt die Kosten für die Wohnung übernehmen denn er ist noch unter 25 und erst vor kurzem in die Wohnung gezogen.Es wäre da zu prüfen ob er wissen konnte das er in dem Betrieb nicht weiterbeschäftigt wird.

  • Kitty , bzgl. der Kfz-Versicherung: Ganz einfach, weil ein Fahranfänger mit 150% oder mehr in die Versicherung einsteigt, der Vater aber mit einem Zweitwagen vielleicht grademal 55% abdrücken muss. Nun kannst du dir ja ausrechnen, warum er sein Auto über den Vater laufen lässt.
    Ich kann diese Naivität in der Nachfragerei manchmal nicht verstehen...


    Und zum Thema eigene Wohnung U25 nach Ausbildung: Das hatten wir hier ja nun wirklich schon x-mal. Die ARGE kann nicht verlagen, dass ein junger Mensch seine Selbständigkeit nach erfolgreich abgeschlossener Lehre, aufgibt. Und sie wird es auch nicht. Wie soll man denn bitte prüfen, ob jemand wissen konnte, dass er nicht übernommen wird. Bzw. selbst wenn er das wusste, heisst das doch noch lange nicht, dass er es nicht woanders versucht hat.


    Wenn der mit der ARGE schon soweit ist, dass die nach Kfz-Versicherung fragen, kann man wohl davon ausgehen, dass das Thema Eltern nicht mehr aufkommt. Das wäre doch wohl das erste, wonach sie gefragt hätten.


    LG, Jalale.