Sachbearbeiterin attakiert mich mit Niedriglohn Jobs wie reagiere ich da am besten ?

  • Hier - gerade hatte ich mir das kopiert - aus dem Thema hier im Forum "3 Wochen Sperre" von dem Mitglied "rallerups". Das hilft dir sicher weiter:


    § 121 SGB III
    Während der Ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Beschäftigung als unzumutbar anzusehen, wenn das hiermit zu erzielende Arbeitsentgelt mehr als 20% unter dem Arbeitsentgelt liegt, dass bei der Berechnung des Arbeitslosengeldanspruches als Bemessungsgrundlage dient. Zwischen dem dritten und sechsten Monat des Arbeitslosengeld-Bezuges ist eine Beschäftigung bei einer Einbuße von mehr als 30% als unzumutbar anzusehen.


    Mit der Dauer der Arbeitslosigkeit sinken die Anforderungen an die Zumutbarkeit der Beschäftigung. Dies führt dazu, dass ab dem siebten Monat der Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung nur dann als unzumutbar anzusehen ist, wenn das aus der Beschäftigung erzielbare Nettoeinkommen unter Beachtung der mit der Beschäftigung verbundenen Aufwendungen geringer ist, als die Höhe des Arbeitslosengeldanspruches.


    Gruß - Lirafe

  • Danke ich denke das hilft mir weiter bewerben muß ich mich auf die angebote natürlich trotzdem Wenn es dann halt zu einem Bewerbungsgespräch kommt und ich dann wieder erfahre was ich da max verdiene !! traurige zeit mit 5- 6 euro stundenlohn da liegt man warscheinlich gerade mal 100 bis 150 Euro über ALG 2 wenn überhaubt.