Hallo,
ich bin alleinerziehend und habe einen kleinen minderjährigen Sohn. Ich habe das gemeinsame Sorgerecht mit dem Vater und beziehe ALG I und ALG II. Jetztz wollte ich für meinen Knirps ein Sparbuch anlegen, brauche dafür aber auch die Unterschrift des Vaters, der somit auch verfügungsberechtigt ist über das Sparbuch (laut Bank aber auch nur, wenn er im Besitz des Sparbuches ist)... Es steht mir frei zu entscheiden, ob wir das gemiensame Verfügungsrecht haben wollen (dann kann ich aber auch nur mit seiner Unterschrift für den Kleinen was von dem Geld abheben, was ich für den Kleinen alleine! spare) oder aber wir können jeder einzeln verfügen, was ich aber nicht möchte (dass der KV auch ohne meine Einwilligung verfügen könnte), denn man weiß ja nie.
Welche Möglichkeit gibt es noch, für meinen Sohn anzulegen ohne dass der KV über das Vermögen meines Sohnes verfügen kann und ohne, dass die ARGE uns Schwierigkeiten macht? Ich habe derzeit ein Girokonto und ein Tagesgeldkonto, auf welchem ich Geld für Anschaffungen (Waschmaschine, etc.) sparen möchte. Darf ich denn dann auch noch auf meinen Namen z.B. ein Sparbuch für meinen Sohn eröffnen?? Oder ist der Freibetrag des sparens höher, wenn das Geld direkt für meinen Sohn gespart wird?
Wie schütze ich mich, dass der Vater das Sparbuch nicht irgendwann mal einklagen kann??