hallo,
ich bin seit märz 2009 arbeitslos.
davor habe ich 2 jahre in dänemark gearbeitet und möchte auch wieder dort arbeiten.
aus diesem grund habe ich auch von april bis juli einen sprachlehrgang gemacht den mir die arge auch bezahlt hat.
jetzt habe ich eine sperre von 3 wochen bekommen mit folgender begründung:
ZitatTrotz Belehrung über die Rechtsfolgen haben sie das Zustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses verhindert, indem SIE SIE haben unvollständige und nicht formgerchte Bewerbungsunterlagen eingereicht und zudem auf grund der kurzfristigen Arbveitsaufnahme die Arbeitsaufnahme abgelehnt.
Abgesehen davon dass der text vor fehlern nur so strotzt geht es mir eher um die rechtmäßigkeit der sperre.
der arbeitgeber hat mich telefonisch kontaktiert mit der bitte meine bewerbungsunterlagen zu mailen.
daraufhin habe ich meinen lebenslauf sowie meinen facharbeiterbrief gemailt.
allerdings ohne ein BEWERBUNGSSCHREIBEN da wir ja schon telefonischen kontakt hatten.
das sind dann wohl die "unvollständige und nicht formgerchte Bewerbungsunterlagen"
ca. eine woche später wurde ich wieder von der firma angerufen ( donnerstags oder freitags) dass ich anfangen kann.
ich sagte daraufhin dass sie mir die unterlagen zuschicken soll da ich ja noch nicht einmal wusste um was es sich handelt oder wie viel ich verdiene.
daraufhin sagte sie "dann wird es nicht da ich schon am montag anfangen sollte".
ende des telefonats.
ich bezweifle dass die sperre gerechtfertigt ist, habe allerdings keinerlei erfahrung damit und hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.
wiederspruch werde ich natürlich einreichen aber das geld für die letzten 3 wochen habe ich nicht bekommen.
außerdem muss ich die sozialleistungen ja auch noch alleine bezahlen.
da ich in dänemark sehr gut verdient habe ist mein arbeitslosengeld entsprechend hoch.
theoretisch könnte ich alles ablehnen da mir in deutschland keiner einen lohn zahlen würde der meinem arbeitslosengeld entspricht, oder ist da falsch?
ZitatDies führt dazu, dass ab dem siebten Monat der Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung nur dann als unzumutbar anzusehen ist, wenn das aus der Beschäftigung erzielbare Nettoeinkommen unter Beachtung der mit der Beschäftigung verbundenen Aufwendungen geringer ist, als die Höhe des Arbeitslosengeldanspruches.
ist ein ziemlich langer text aber ich wollte so ausführlich wie möglich sein.
vielleicht hat ja jemand erfahrung.
danke