Kosten für Unterkunft zu Unrecht bezogen

  • Guten Abend!


    da ist bei mir etwas gründlich schief gelaufen, denn die Arge will fast 10000euro Kosten für die Unterkunft zurück.


    In meinem Haushalt leben ich meine frau und die drei kinder sowie meine Eltern.
    ich bezieh zu meinem teilzeit-job ALG2 seit 2005.
    meine eltern haben mitte 2005 ALG2 Beantragt da die Frührente meines Vaters gering ist ca. 430 Euro


    er hat von mir damals folgende unterlagen von mir bekommen:
    Kopie des Mietvertrages, sowie einen 3-Zeiler wo ich Bestätige das meine Eltern bei mir keine Miete Beahlen.
    Die Unterlagen habe ich zusammen mit meine Eltern bei der Arge abgegenben, daraufhin haben meine Eltern eine eigene Bedarfsgemeinschaft bekommen.


    Folgender Inhalt des Briefes:
    ...nach meinen Erkenntnissen haben Sie in der Zeit von Januar 2005 bis August 2009 Kosten der Unterkunft in Höhe von 9450 euro zu Unrecht bezogen.
    Ihre Eltern wohnen in Ihrem Haushalt.
    Die Ihnen bewilligten Wohnungskosten waren um den Anteil der Eltern zu mindern.
    Aufgrund der oben genannten Tatsachen errechnet sich ein geringerer Leistungsanspruch.
    ...etc...


    Ich bitte um Konstruktive Hilfe da ich ja der Arge am Anfang der Antragstellung Bescheid gegeben habe, sowie Bestätigt(Schriftlich) das meine Eltern keine Miete zahlen aber einen eigenen Haushalt Führen.


    Dies Angelegenheit geht mir an die Nieren, ich verstehe die Welt nicht mehr, wo hab ich den Fehler gemacht, eigentlich wollte ich auf Teufel komm raus mit einer Full-time Job raus aus der Arge, aber das wirft mich jetzt wieder um Jahre zurück, bin echt am ende.

  • Vielleicht hast du jetzt sozusagen einen "neuen" Sachbearbeiter? Ich würde Widerspruch einlegen mit dem nochmaligen Hinweis darauf, dass du keine "Mieteinnahmen" durch Untervermietung hast und deine Eltern dir auch im übrigen nichts dergleichen zahlen. Wenn die trotz Vorlage aller Unterlagen seinerzeit so entschieden haben, können die glaube ich auch nicht einfach so alles zurückfordern - selbst wenn sie Recht hätten. Denn selbst, wenn es so wäre, ginge das nur für einen kürzeren Zeitraum. Also: Widerspruch einlegen, alleine schon um die Fristen zu wahren. Die Begründung kannst du - das mußt du allerdings in dem Widerspruch auch angeben - kurzfristig nachreichen; so hast du vielleicht noch Zeit, mehr Infos für eine gute Begründung/Erläuterung einzuholen.


    Wie kommen die eigentlich darauf, dass du "doch" Einnahmen gehabt haben solltest? Mich würde mal interessieren, was die "Erkenntnisse" sind; das wäre für deine Antwort/den Widerspruch extrem wichtig, damit du dich nicht durch ungewollt gemachte Angaben, die die irgendwie auslegen, also so, wie die das brauchen, selbst benachteiligst. Also vor Begründung Widerspruch erst Herausfinden, was das für "Erkenntnisse" sind bzw. sein sollen.


    Vielleicht hat hier im Forum auch noch jemand einen Paragraphen zur Hand oder einen weiterführenden anderen Hinweis.

  • Hallo!


    Wie sind denn in dem Hartz4-Bescheid deiner Eltern die Kosten für die Unterkunft berücksichtigt? Sollte dieser fiktive Anteil der Miete in die Berechnungen mit eingeflossen sein, so wäre die Arge im Recht. Falls nicht, gibt es sicherlich eine Möglichkeit, dass ein Einspruch erfolgreich sein könnte.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Ihr müßtet mal auf eure Bescheide schauen was da an Kosten für die Unterkunft für jeden einzeln berechnet worden ist.Wenn nur du diese Kosten bekommst nicht aber deine Eltern dann können sie nichts zurückfordern denn dann müßten sie dir nachweisen das du aus dem Einkommen deiner Eltern doch Gelder für die Mietkosten bekommen hast.Wenn aber deine Eltern auch einen Betrag bekommen haben dann ist die ARGE im Recht denn dann wurde ja zweimal Miete bezahlt für eine und dieselbe Wohnung.

  • Hallo, ich habe soeben mit der Sachbearbeiterin gesprochen und das Erkenntnis Ihrerseits ist:
    - Kollegin von der Sachbearbeiterin meines Vaters hat meine Sachbearbeiterin erzählt das mein Vater bei mir Wohnt und ob ich das in der Antragstellung angezeigt hätte?
    - Daraufhin hat meine Sachbearb... meine Unterlagen geprüft und festgestellt das dass bei mir nicht der Fall ist aber bei meinen Vater schon.


    Mein Vater hat nicht durchgehend ALG2 bekommen sondern nur wenn es bei im zu eng gewesen ist, also im Jahr vielleicht 4 bis 6 Monate also nicht durchgehend, anscheinend bei der Letzten "Verlängerung" wurde mein Vater gefragt wo er Wohnt darauf hin hat er Richtig geantwortet bei meinem Sohn, Mietvertrag haben sie ja von meinem Sohn...


    So wie ich es Verstanden habe ist auch der Knackpunkt das Anzeigen bei meiner Bedarfsgemeinschaft das meine Eltern bei mir Wohnen lt. der Sachbearbeiterin am Telefon, daraufhin Sagte ich Ihr das ich das schon am Anfang gemacht habe,
    denn die haben ja einen eigenen BG, und ich meinen BG.


    Mein Gedanke: Anscheinend sollte ich trotzdem bei jeder Antragsverlängerung bei den Punkt mit dem " welche Personen leben in Ihrem Haushalt" auch meine Eltern eintragen obwohl die ja einen eigenen BG haben?


    In der Hoffnung das ich einigermassen gut erklären konnte den Wirklich, Nachdenken fällt mir in diesem Bitteren Moment sehr Schwer.

  • Ihr müßtet mal auf eure Bescheide schauen was da an Kosten für die Unterkunft für jeden einzeln berechnet worden ist.Wenn nur du diese Kosten bekommst nicht aber deine Eltern dann können sie nichts zurückfordern denn dann müßten sie dir nachweisen das du aus dem Einkommen deiner Eltern doch Gelder für die Mietkosten bekommen hast.Wenn aber deine Eltern auch einen Betrag bekommen haben dann ist die ARGE im Recht denn dann wurde ja zweimal Miete bezahlt für eine und dieselbe Wohnung.


    Ich habe die Unterlagen soweit Überprüft und Festgestellt das am Anfang meine Eltern keine Kosten für die Unterkunft bekommen haben, dann Wieder ja, daraufhin wieder nicht und nun wieder ja.


    Bei den Aktuellen Bescheid(Eltern):
    - Angemessene Kosten für die Unterkunft und Heizung (Leistung des kommunalen Trägers)
    80 EUR


    wie oben erwähnt hat mein Vater(bzw. Eltern) nicht durchgehend ALG2 bekommen.

  • Hallo!


    Nun hast du ja leider die Frage nicht beantwortet, ob bei deinen Eltern die Kosten der Unterkunft in den Hartz4-Bezügen berücksichtigt wurden, oder nicht?(wurde mittlerweile beantwortet)
    Wenn sie aber nur teilweise Hartz4 bekommen haben und du die volle Miete von der Arge, so wirst du zwangsläufiger weise nicht darum kommen, die zu vielgezahlte Miete zurückzuzahlen. Es ist nicht möglich, dass man als Hartz4-Empfänger die vollen Kosten der Unterkunft erstattet bekommt und dann, egal ob Angehörige, Freunde oder halt Fremde, gratis bei sich Einwohnen lässt.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!