Nachzahlung

  • Hallo zusammen,


    ich hab da gerade ein großes Problem und würde euch gerne darüber was fragen. Ich erzähl euch mal genaueres über die Sachlage. Ich war bis zum 31.08.2008 als Student an meiner Fachhochschule imatrikulliert. Am 01.09.2008 war ich exmatrikulliert, da ich meine Diplomarbeit extern in einer Firma geschrieben habe. Jedoch war ich ab dem 01.09.2008 immer noch als Student versichert in meiner Krankenkasse und habe einen Betrag von 66,81 € gezahlt. Meinen Abschluß habe ich nun anfang April 09 gemacht und war bis Juli immer noch als Stundent versichert. Als ich meine letzten drei Beiträge nicht gezahlt hatte, da mein Konto nicht gedeckt war hat sich die AOK bei mir gemeldt und hat gemeint wenn ich den Beitrag nicht Zahle werde ich exmatrikulliert von meiner FH. Da habe ich ihnen gesagt das ich sein längerem ganicht immatrikuliert bin und jetzt warte ich ab was ich für eine Antwort bekomme ...


    Derzeit bin ich noch auf Arbeitssuche ...


    Meine erste frage ist jetzt wenn ich für September einen HarzIV-Antrag stelle und es für September bewilligt bekomme und jetzt die AOK antanzt und meint ich muss meinen Beitrag nachzahlen da ich dieser Zeit kein Stundent war, bekomme ich dieses Geld von der ARGE nachgezahlt? Bekomme ich auch meine letzten drei Beiträge nachgezahlt da sie noch ausstehen ???


    Wenn das nicht der Fall ist, kann ich mir ja mein Zimmer nächsten Monat unter der Brücke einrichten, wenn ich keine Arbeit finde ...
    Das sind ca. 1018,00 € das ich zurück Zahlen müss bzw. müsste ...


    Ich würde mich freuen wenn ihr eine Antwort auf meine Frage hättet und bedanke mich ...

  • Hallo!


    Die Arge wird dir definitiv weder Leistungen noch Krankenversicherungsbeiträge rückwirkend gewähren.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Unter der Brücke musst du aufjedenfall auch nicht Leben. Rede mit der Krankenkasse über eine Ratenzahlung, mit deiner aktuellen Situation, wenn die sich nicht drauf einlassen, gehe zu einer Schuldnerberatung.


    Wenn die dort was hinschreiben, außerdem wenn du nicht Zahlst, wird man dir auch nichts wegnehmen wenn du kein Reichtum hast.

  • Alles was gewährt werden könnte, wird generell immer (erst) ab Antragstellung bewilligt, niemals rückwirkend. Solltest du also ab jetzt, beginnend im September einen H IV-Antrag stellen, so tue dieses sofort und nicht erst "irgendwann" im September; denn auch hier gilt der "Tag" der Antragstellung, nicht der "Monat".