Hi,
da ja das Arbeitsamt ein Praktikum während des Bezugs von ALG II verbietet würde ich gerne wissen, was die Konsequenzen wären, wenn ich dennoch ein Prakitkum beginnen würde. Der Vermittler vom Arbeitsamt hat mal was erwähnt, es gäbe dann irgendwelche Probleme mit einer Versicherung. Greift hier nicht die Unfallversicherung des "Arbeitgebers"?
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Hallo!
Eigentlich muss man als Hartz4-Empfänger dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen. Da du das als Praktikant ganz sicher nicht bist, könnte man dir die Hartz4-Bezüge streichen. Somit würdest du werder Renten,- Arbeitslosen,-Pflege,-noch Krankenversichert sein.
Ob es da nur um die Unfallversicherung geht, kann ich mir nicht vorstellen. -
Genau darum geht es ja, momentan sieht es für mich auf dem Arbeitsmarkt sowieso schlecht aus. Warum sollte ich die Zeit nicht sinnvoll nutzen und ein Praktikum absolvieren. Wenn ich ein Jobangebot bekommen sollte, kann ich das Praktikum dennoch zeitgleich beenden...
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Moin moin
@ Kenny
Dann geh zu deinem Arbeitsvermittler hin und sag Ihm er soll das Praktikum umbenennen zu einer
"Betrieblichen Trainingsmaßnahme" nach § 16 abs. 1 SGB II i.V.m. § 46SGB III
während dieser TM hast du weiteren Anspruch auf ALG II und alle damit verbundenen "Vorteile" und einen Anspruch auf Fahrtkosten Erstattung.Halte uns aufm Laufenden
lg
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