Ich schildere erst mal kurz meine Situation:
Ich bin über 25 Jahre und lebe seit dem gemeinsam mit meiner Mutter in einer 3 Zimmer Wohnung. Bevor ich den Antrag auf ALG2 gestellt habe, wurde ich voll unterstützt in Form von freiem Essen und umsonst wohnen. Jetzt werde ich aber nicht mehr Unterstützt, muss aber auch nicht ausziehen. Ich möchte meiner Mutter eine angemessene Miete bezahlen und meinen Lebensunterhalt - solange ich keine Arbeit gefunden habe - eben durch ALG2 selbst finanzieren können. Meine Einkäufe erledige ich selbst, meine Wäsche macht manchmal Sie, manchmal übernehme ich das. Jeder hat ein Zimmer in der Wohnung, dass er komplett alleine für sich beansprucht, daneben gibt es noch einen Gemeinschaftsraum, der von uns beiden und unseren Besuchern genutzt wird.
Jetzt meine Frage, da die ARGE möchte, dass ich Anlage HG ausfülle.
Allerdings bin ich der Meinung, wir sind keine Haushaltsgemeinschaft, habe auch im ALG2 Antrag nein angekreuzt, folglich muss ich doch gar keine Anlage HG ausfüllen. Oder liege ich da Falsch?
Mir ist schon klar, dass es der ARGE am liebsten wäre, das alles so ist wie bisher (ich werde voll von der Mutter unterstützt) - allerdings muss und will meine Mutter das nicht mehr. Wieso auch?
Eine eigene Wohnung zu suchen möchte ich persönlich nur dann, wenn es anders nicht geht. Wäre aber blöd UND teuerer für die ARGE, da die Miete die meine Mutter von mir verlangt, mehr als nur angemessen ist. 300 EUR für ca. 40 qm (Gesamtgröße der Wohnung 80 qm). Darin enthalten sind ALLE Kosten.
Muss ich Anlage HG ausfüllen? Kann die ARGE sonst verweigern meinen Antrag anzunehmen?