Zum Freund in eine andere Stadt ziehen trotz ALG II?

  • Hallo ihr,


    ich habe eine dringende Frage und bin in dem ganzen Amtsdeutsch etwas überfordert. :eek:
    Aus diesem Grund suche ich Infos zur Folgenden Situation.


    Ich bin 26, wohne in NRW und beziehe dort ALG II (nur den regelsatz) und möchte jetzt zu meinem Freund ziehen der Voll Berufstätig ist und in Brandenburg wohnt. Mit meiner Beraterin habe ich gesprochen und diese stimmt einem umzug zu, wäre allerdings dafür das ich mir eine eigene wohung auf eigene kosten nehme, das möchte ich allerdings nicht. Wir sind erst 3 Monate zusammen aber können auf diese entfernung nicht einschätzen ob es was für länger ist oder nicht und wollen daher noch dieses Jahr zusammenziehen. Er möchte keine Vermögens - und Einkommennachweise beim Amt vorlegen da er findet das dies zu früh ist, was ich verstehen kann.
    Ich möchte mich aber auch ungerne ummelden und dann ohne Geld darstehen, wenn mir keines zusteht.
    Ich habe gelesen das eine eheähnliche gemeinschaft erst nach 1 Jahr besteht (zusammen wohnen oder zusammen sein?!)
    Zudem ist die Wohung in der ich zuziehe nur eine 1 Raum Wohung (ca 45qm) und der Mietvertrag auch nur auf meinen Freund ausgelegt. Ist es bei einer so kleinen Wohung direkt eine eheähnliche gemeinschaft?


    Wie beweise ich am besten das es eine beziehung auf probe ist?
    Was tue ich jetzt am besten zuerst? :rolleyes:


    Grüße Maggy

  • Hallo!


    Nee, klappt schon. Ihr habt ein Jahr Zeit und du bekommst in Brandenburg 359 Regelsatz und hast Anspruch auf die Hälfte der Miete.
    Aber bleib mal lieber im Westen, wat willste den in Brandenburg? Da sagen sich ja nichtmal die Füchse gute Nacht!:D

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • lol :D
    Naja wenn er keinen so guten Job hätte wäre er zu mir gezogen, aber sowas gibt man halt nich so einfach auf und ich muss in den (sehr) sauren Apfel beissen.. ;) Aber Potsdam is auch nett.. :p


    Wie genau muss ich das denn bei der Antragsstellung angeben?
    Muss ich ihn mit im antrag eintragen oder reicht nur der Mietvertrag?

  • Hallo!


    Das o.k. der Arge in NRW hast du ja. Eigentlich brauchst du lediglich einen Untermietvertrag mit ihm machen und selbigen bei der Arge einreichen und erklären, dass ihr eine Wohngemeinschaft bildet. Dann natürlich deine eigenen Unterlagen.
    Nach 12 Monaten wird die zuständige Arge von sich aus auf Euch zukommen und verlangen dass ihr gemeinsam einen Antrag stellt, oder wenn sein Netto augenscheinlich ausreichend für zwei ist, dann verfällt dein Anspruch ehedem. Aber denke dann auch daran, dass du ab diesem Zeitpunkt nicht mehr krankenversichert bist. Du müsstest dann theoretisch den Grundtarif deiner derzeitigen Krankenkasse nehmen und selbst bezahlen. Kostet etwa 140-150 €. Oder ihr seit in einem Jahr glücklich verheiratet und du bist dann bei deinem Mann Familienversichert.
    Noch wahrscheinlicher ist allerdings, dass du in 12 Monaten schon lange wieder im Westen zurück bist!;)

    Schrader


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  • Na das wolln wir ja mal nicht hoffen... ;)
    Ich bin hier ja auch schon fleißig auf Jobsuche, ist allerdings schwer wenn ich nicht ständig vor Ort sein kann. Ein Umzug macht es dann auf lange sicht gesehen leichter.
    Eine Wohungemeinschaft, kann die den auch gelten wenn es nur eine 1-Raum Wohung ist? Das frag ich mich halt noch.
    Muss bei einem Untermietvertrag auch der vermieter Informiert werden?
    Das mit der krankenversicherung ist mir bewusst, daher muss ich vermeiden das mir hier Leistungen abgelehnt werden.

  • Hallo!


    In der gesetzlichen Reglung zur Anerkennung einer Wohn-und/oder Bedarfsgemeinschaft ist die Wohnungsgröße nicht relevant.
    Der Vermieter sollte lediglich darüber informiert sein, dass du als Freundin dort eingezogen bist. Eine Handhabe dagegen hat er sowieso nicht. Es steht zwar in den Meisten Mietverträgen, dass eine Untervermietung der Zustimmung des Vermieters bedarf, aber er kann es in eurem Fall ehedem nicht verhindern.


    Hier mal der Gesetzestext zur Bedarfsgemeinschaft:


    Schrader


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  • Dankeschön :)
    Das alles hilft mir um einiges weiter.
    Muss mein Freund schriftlich bestätigen das er noch in keinsterweise für mich "geradestehen" will oder reicht es wenn ich dies mündlich bestätige?
    Ich habe nämlich gelesen das in manchen fällen eine eheähnliche Gemeinschaft schon unter diesem angegebenen Jahr bestehen kann. :)


    Fragen über Fragen und danke für die Antworten.. :D

  • Hallo!


    Ja, natürlich kann er zur Arge mitkommen und es, falls gewünscht, auch schriftlich darlegen. Ihr sollt euch nur von den Sachbearbeitern/Fallmanagern nicht in die Pfanne hauen lassen. Gerade nach der Bundestagswahl ist damit zurechnen, das die Ämter eine rigidere Gangart einlegen werden um Sparziele und Vorgaben auch mal wirklich zu erreichen.

    Schrader


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  • Oha, ok danke.
    Ich denke begeistert werden die hier eh nicht sein einen weiteren Leistungsbezug auszugeben. *hust*
    Ich werde mich dann so schnell wie möglich um alles kümmern.
    Wenn jemand sonst noch Tipps hat freu ich mich ebenso über diese. :)


    Grüße Maggy