Miete aus Eigenheim

  • Hallo erstmal zusammen,
    ich wollte mal fragen ob es zulässig ist das ein Immobilienbesitzer Hartz 4 beziehen darf.


    Folgender Hintergrund:
    Wir wohnen in einem 90qm Haus und der Besitzer dieses Hauses bezieht Hartz4. Er hat selbst ca. 1 jahr hier drin gelebt ist nun aber zu seiner Mutter in Ihrer Eigentumswohnung gezogen. Das kuriose an der Sache ist das er der Besitzer ist , was er auch eidestattlich versichert hat, aber seine Mutter angeblich die Vermieterin.


    Des weiteren würde mich intressieren ob er Kautionsguthaben was wir ihm gegeben haben und Abstand für diverse Sachen nicht angeben muss? Die Miete und der Mietvertrag läuft natürlich auf den Namen seiner Mutter und er tritt nur als Bevollmächtigter auf.
    Wir sind nämlich auch zur Zeit mit Ihm vor Gericht da er sich immer wieder betrunken Zutritt zu unserem gemieteten Grundstück verschafft.:(


    Ich würde mich freuen wenn ihr mir schnell weiterhelfen könntet.

  • Ich denke das hier mal wieder die ARGE betrogen wird.Wenn er ein Haus besitzt dann ist er auch der Vermieter und nicht seine Mutter es sei denn sie würde ebenfalls Miteigentümer sein.Insofern wären die Mieteinnahmen sein Einkommen welches er wenn die Mutter die Einkünfte bekommt natürlich der ARGE gegenüber nicht angegeben hat.Außerdem hätte er wahrscheinlich gar keinen Anspruch auf ALG2 wenn er ein solches Vermögen besitzt und müßte das Haus entweder verkaufen um von dem erlös zu leben oder selbst drin wohnen.Ich würde da mal der ARGE einen kleinen Tip geben.

  • Hallo!


    Liest sich so als ob er ein Sozialbetrüger ist. Wer nun der Besitzer ist, Mutter oder Sohn, das steht im Grundbuchamt. Die Arge hat das sicher schon geprüft.
    Die Kaution ist keine Einnahme, das er diese bei einer Bank hinterlegen muss. Nach wie vor seit ihr der Besitzer der Kaution.
    Wenn er Euch Sachen als Abstand verkauft hat, dann wären es in der Tat Einnahmen, die er als Hartz4-Bezieher der Arge hätte melden müssen.
    Und wenn alles auf den Namen der Mutter läuft, wird man ihm nur schwer beikommen.
    Ihr könnt ihn mittels einer Zivilklage verbieten lassen, dass er über Gebühr in eure Privatsphäre eindringt, egal ob nüchtern oder betrunken.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!