Hallo,
zu Folgendem würde mich interessieren, wie das im Zusammenhang mit der Bezug von ALG 2 gesehen werden würde:
"Jemand" besitzt die Hälfte des Elternhauses, in dem die Eltern auch wohnen. "Er" selbst wohnt nicht dort. Die Haushälfte wurde von ein paar Jahren überschrieben = geschenkt. - Wird dieses "nicht selbstgenutzte Wohneigentum" bei Hartz 4 angerechnet und muss "verkauft" werden?
Danke für die Antworten!
Viele Grüße
ingolf