Hallo zusammen!
Hab mal eine Frage an euch und hoff mal ihr könnt mir helfen?!
Ich lebe in Duisburg und bekomme Hartz4(533€),möchte aber in ca zwei Monaten zu meinem besten Freund nach Baden-Württemberg ziehen.Was bedeutet das in Zukunft für die Leistungsberechnung?Wird mein bester Freund als Partner mit angerechnet(er arbeitet und verdient ca 1600€ netto)?Zum Wohnverhältniss:Seine Wohnung ist ca 80qm groß,wovon er mir 40qm für mich zur Verfügung stellt,also getrennte Schlafzimmer,Schränke usw.!Wir haben uns auf darauf geeinigt das ich mich monatlich mit 200€ Miete und 40€ Strom an den kosten beteilige.Bekomm ich überhaupt noch Unterstützung von der Arge?
lg an Euch und DANKE!!!
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Ist doch alles ok, Wohngemeinschaft, keine Bedarfsgemeinschaft.
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Hallo!
Aber wahrscheinlich nur für ein Jahr. Hier mal der Gesetzestext:
ZitatEine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II besteht aus einer (trotz des Wortbestandteils -gemeinschaft) oder mehreren Personen. Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören nach § 7 Absatz 3 SGB II
erwerbsfähige Hilfebedürftige
die im Haushalt lebenden Eltern oder ein im Haushalt lebender Elternteil eines unverheirateten, erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (= U25) und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils
als Partner der hilfebedürftigen Person
der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner
eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,
die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder von den in den Nummern 1. bis 3. genannten Personen, wenn die Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können.
Jede nach dem SGB II unterstützte „Bedarfseinheit“ erhält eine Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nummer) zugewiesen, auch wenn es sich um eine Einzelperson handelt.Beweislastumkehr
Nach § 7 Absatz 3a SGB II wird ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, vermutet, wenn Menschen
länger als ein Jahr zusammenleben,
mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Dieser Absatz legt eine im Gegensatz zum Amtsermittlungsprinzip nach § 20 SGB X stehende Beweislastumkehr fest. Nicht die Behörde muss die Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft beweisen, sondern die Antragsteller müssen beweisen, dass sie keine Einstehensgemeinschaft sind. -
@schrader
Du weißt doch gar nicht, ob der beste Freund sozusagen gleichgeschlechtlich ist oder nicht, oder denkst du, die gehen in "jedem" Fall von einer BG nach einem Jahr aus? Außerdem hat er doch explizit geschrieben, dass sie getrennte Räumlichkeiten haben etc., so dass ich mich catweezle anschließe. Es handelt sich auch meiner Meinung nach um eine WG, also antragsmäßig gesehen um eine HG = Hausgemeinschaft, bei der der Freund lediglich durch den auf ihn entfallenden Mietanteil - und sonst keine - Rolle spielt. -
Wenn die Wohnung genug Räume hat so das ein getrenntes Leben möglich ist dann wird die ARGE vielleicht nach einem Jahr eine Überprüfung vor Ort machen aber eine BG können sie nicht einfach unterstellen.Warum sollen denn nicht auch Mann und Frau freundschaftlich unter einem Dach leben.
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Hallo!
ZitatWarum sollen denn nicht auch Mann und Frau freundschaftlich unter einem Dach leben.
Weil die Arge schlechte Erfahrungen mit Abzockern und Sozialbetrügern gemacht hat!
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Aber man kann dies natürlich nicht jeden gleich unterstellen.
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Hallo!
Natürlich nicht jeden, aber fast jeden!:D
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Sieh nicht immer so schwarz es gibt auch ehrliche Menschen.
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Zitata : Weil die Arge schlechte Erfahrungen mit Abzockern und Sozialbetrügern gemacht hat!
Eine Arge macht keine schlechte Erfahrungen, sie erschnüffelt sich schlechte Erfahrungen mit dummdämlichen Fragen, um mit gekonnt geschulten Fragen ansatzweise zu beweisen versucht, daß jemand, der nachweislich in einer Wohngemeinschaft lebt, gefälligts in einer Bedarfsgemeinschaft zu leben hat.
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Kleine Korrektur : Zitat, nicht Zitata
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Hallo nochmal und danke für eure Antworten!!!Versteh das sowieso nicht ganz...WG,BG,HG?!?WAS wird WO,WANN und WARUM angerechnet,wann NICHT???Paragraphen-Dschungel!!!Und was bedeutet die Arge geht nach einem Jahr davon aus das man ein Paar ist???Wie soll ich beweisen das wir KEINS sind und NIE ein sein werden und WAREN?!?Kann ja Kameras installieren und aufzeichnen wann und zu welcher Gelegenheit man sich in den Räumlichkeiten begegnet!!!Hat jemand von euch schon Erfahrung mit so ner Besichtigung seitens der Arge gemacht??Ist das überhaupt rechtens?Auch als `Hartzer`hat man doch ein Recht auf Privatsphäre,oder???
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Dann will ich dir das mal erklären, eine Arge hat die Aufgabe die Summe der "passiven Leistungen" zu reduzieren, d.h. so wenig wie möglich Geld auszugeben und das mit allen Mitteln, so auch auch mit einer Hausdurchsuchung. Solange du beweisen kannst, daß ihr nicht zusammen zum kacken geht, seit ihr eine Wohngemeinschaft (keine Bdarfsgemisnchaft) = getrennte Konten, getrennte Betten, getrennte Socken, getrennte Unterwäsche. Es kann sein, daß ihr auch gefragt werdet, ob ihr zusammen Abendbrot eßt, da mußt du dann sagen, nein, wenn meine Mitbewohnerein ihr Bäuerchen gemacht hat, fange ich an zu essen.
Antworte nur knapp und kurz auf Fragen, jede Frage ist einstudiert und kann die Folge haben, daß dir daraus Nachteile entstehen.Bedarfsgemeinschaft
Hartz IV:
Für die Hartz 4 Emfänger, die in einer Bedarfsgemeinschaft (BG) leben, wird der Arbeitslosengeld 2 (ALG-II) Anspruch zusammen ermittelt. Dem gesamten Anspruch aller Personen wird das vorhandene Einkommen und Vermögen aller Personen gegenübergestellt. Die Logik lautet: Leistungsanspruch der Bedarfsgemeinschaft minus Einkommen der Bedarfsgemeinschaft ergibt den ALG-II-Zahlbetrag.Bedarfsgemeinschaft
Zur Hartz IV-Bedarfsgemeinschaft gehören neben dem Antragsteller im Haushalt lebende Partner (Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaften, "eheähnliche" (auch gleichgeschlechtliche Paare), unverheiratete Kinder unter 25 Jahren (auch die des Partners).Unter 25?
Ist der Antragsteller unter 25 Jahre und unverheiratet, dann zählen auch die Eltern zur BG. Kann ein Kind unter 25 Jahre seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten, dann wird es aus der Rechnung ganz herausgenommen. Das "zuviel" vorhandene Einkommen oder Vermögen des Kindes darf aber nicht bei den Eltern angerechnet werden.Besonders wichtig: Eltern können seit 2005 von den Ämtern nicht mehr zur Kasse gebeten werden, wenn ihre erwachsenen Kinder nicht mehr zuhause Leben und ALG II erhalten (mit der oben genannten Ausnahme der unter 25-Jährigen in Erstausbildung). Umgekehrt müssen erwachsene Kinder auch nicht für die Hilfeleistungen an ihre Eltern aufkommen, wie es bisher beim Bezug von Sozialhilfe galt.
Was ist eine Haushaltsgemeinschaft?
Wenn man mit Verwandten oder Verschwägerten zusammenlebt und gemeinsam wirtschaftet, dann unterstellt die Arbeitsagentur, dass man von diesen finanziell unterstützt wird, soweit es nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.Tipp: Wer faktisch keine Unterstützung erhält, kann der Unterstützungsvermutung des Amtes widersprechen. Dies sollte bei Antragsabgabe geschehen, am besten schriftlich!
Hartz IV & Wohngemeinschaften
Klassische WGs sind weder Bedarfs- noch Haushaltsgemeinschaften. Allerdings werden WG -Bewohner sehr schnell "verdächtigt", sich gegenseitig finanziell zu unterstützen.Dazu muss nachgewiesen werden, dass man kein gemeinsames Kind hat, keine Kinder oder Angehörige eines Partners gemeinsam im Haushalt betreut oder versorgt, kein gemeinsames Konto bzw. Kontovollmachten besitzt und kürzer als ein Jahr zusammenlebt. Allein an der letzten Hürde scheitern schon reine Zweck- Wohngemeinschaften, die nun wirklich nicht füreinander einstehen (wollen)!
Tipp: Falls das Amt bei Dir eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt, obwohl die Beteiligten gar nicht gewillt sind, finanziell füreinander einzustehen, dann solltest Du dich mit Widerspruch und Klage wehren. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die Neuregelung und insbesondere die Ein-Jahres-Frist beim Zusammenleben rechtmäßig sind.
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Hallo!
Vielleicht hilft ja auch ein Blick zu Wikipedia zur Definition einer Bedarfsgemeinschaft:
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Ihr seit echt Klasse,DANKE!!!Gesetz des Falles ich würde wirklich länger als ein Jahr in BW bleiben(wovon ich ausgehe)und die NETTEN Leutchen von der Arge kommen und sagen:so,Prüfung,zeig mal her deine Bude!,WAS genau muß getrennt sein?Das ich nen eigenes Bett und nen eigenen Schrank haben muß ist klar,hab ich und weiß ich,aber was ist mit den "kleinen" Dingen wie Zahnbürste,Körperpflege-Artikel wie Deo usw.??Es ist ja nur EIN Bad vorhanden und ich habe gelesen das Zahnbürsten wenn sie sie zusammen in EINEM Becher stehen schon ausreichen um etwas seitens der Arge zu unterstellen?!?!?Oder wohin mit meinen Schuhen...brauch ich auch nen eigenen Schuhschrank oder sooo??Muß ich mir auch eigene Töpfe kaufen oder darf man zumindest diese zusammen benutzen,brauch ich nen eigenen Kühlschrank???lg an Euch alle und EIN SCHÖNES WOCHENDE!!!!!!!!!!!!!!
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