gerechtfertigt oder kann ich gegen angehen?!

  • Hallo Zusammen,


    folgendes...seit dem 1.07.2009 habe ich wieder einen Teilzeitjob und verdiene ca 800€ netto, habe vorher und jetzt auch noch Hartz 4 bezogen. Bis zum 31.07.2009 habe ich von der ARGE noch meinen vollen Anspruch bekommen, der mir am 30.06.2009 überwiesen worden ist und ab August logischer Weise gekürzt aufgrund des Einkommens aus meiner neuen Beschäftigung.
    so jetzt mein Problem: ich habe gestern ein Schreiben von der ARGE erhalten, daß ich 566.-€ für den Zeitraum vom 1.07.2009 bis zum 31.07.2009 zurückzahlen sollte, da ich eigentlich nur Anspruch auf Rund 158.-€ gehabt hätte.........?!?!


    ich erstmal darüber nachgedacht und direkt einen Termin bei meiner Sachbearbeiterin klar gemacht und um Aufklärung gebeten!!!!


    Also: weil mein Arbeitgeber meinen Lohn noch am letzten Werktag des Julis überwiesen hat, somit mein Einkommen noch für den Juli mitzählt, wird diese Zahlung als Darlehen umgestellt, hätte mein Arbeitgeber mein Gehalt für Juli aber erst ab dem 1ten August überwiesen wäre nichts passiert und ich hätte nicht zurückzahlen müssen....


    ich war wirklich sprachlos .....Leute kann ich dagegen angehen??? zumal ich hab mir selbst einen Job gesucht, obwohl ich alleinerziehend und ein Kind unter zwei habe, also eigentlich noch gar nicht zwingend arbeiten müsste, ich jetzt fast gar keine Hartz 4 Leistungen mehr bekomme, außer läppsche 150.-€ ich sonst keine zusätzlichen Ansprüche in Kauf genommen habe, außer zum Lebensunterhalt?!?! weil ich so wenig wie nötig die Steuerzahler belasten möchte und jetzt der Hammer zum krönenden Abschluss!


    Hab ich Chancen wenn ich Widerspruch einlege bzw vors Sozialgericht gehe, weil das finde ich gerade zu unverschämt mit dieser Argumentation!


    Brauche dringend Rat bzw hat das auch schon jemand erlebt???


    LG an alle

  • Hallo!


    Die Arge hat Recht. Das Zuflussprinzip ist entscheidend. Und da du deinen Lohn für den Monat Juli, wenn auch am letzten des Monats bekommen hast, steht dir eben nur noch die Aufstocksumme von 158 Euro zu.
    In der Tat, es ist so wie die sagten, wäre das Gehalt erst im August auf dein Konto gutgeschrieben gewesen, dann hättest du im Juli noch den Anspruch auf den vollen Satz von 724 Euro gehabt.
    Widerspruch oder Klage ist völlig sinnlos.
    Ich nehme mal an, das du das Geld, welches du jetzt zurückzahlen sollst, bereits auf den Kopf geklopft hast!:(

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo ihr Lieben,


    was heißt auf den Kopf geklopft....hab davon natürlich Miete, Strom, Gas und Lebensmittel bezahlt...aber weg ist weg...ist schon richtig!
    Ja Ratenzahlung muß ich in Anspruch nehmen, geht ja gar nicht anders...aber wegen diesem einen Tag hats mir echt die Sprache verschlagen, aber trotzdem Danke an euch beide


    ein schönes WE!