Hilfe,ich blicke nicht mehr durch...

  • Hallo alle zusammen,bin ich froh das es solche Foren wie dieses hier gibt.
    Ich heiße Alexandra,bin fast 38 jahre alt.


    Zu meiner Geschichte: Ich habe für eine Zeitarbeitsfirma in einem Callcenter gearbeitet,Callcenter wird geschlossen,Zeitarbeitsfirma kündigt alle betroffenen Angestellten zum 31.8.09 mit natürlich eingehaltener Kündigungsfrist.
    So nun habe ich mich sofort Arbeitsuchend und 2 Tage später persönlich Arbeistlos gemeldet.Antrag mit bekommen zum ausfüllen und wenn ich alle Unterlagen zusammen habe soll ich mich melden. Habe ich heute getan.Termin 7.9.09.


    Nun meine vielen vielleicht dummen Fragen,aber ich stege nicht mehr durch.
    1. Mein ALG 1 wird nicht reichen um alle Kosten zu decken.
    2.Habe einen 19 jahre alten Sohn der bei mir lebt und jetzt am 31.8.09 sein 2 Ausbildungsjahr als Schreiner beginnt. Ausbildungsvergütung 550.-.
    3. Was hab ich für zusätzliche Ansprüche? Wie und wo kann ich die geltend machen,einer sagt Wohngeld,der andere Hartz 4...
    4.Habe ja nun erst am 7.9. den termin zur Abgabe,weis also nicht genau was ich an Arbeitslosengeld bekomme,bzw.habe nichts schriftliches,wie kann ich also den Antrag auf Wohngeld oder Hartz 4 stellen?


    Es tut mir wirklich leid das ich so viele Fragen habe,aber die Situation macht mich grad echt fertig,denn ich habe Angst das ich das Geld nicht rechtzeitig erhalte.


    Bitte Bitte kann mir jemand möglichst schnell alle meine Fragen beantworten. Bei dem Fachchinesisch dreh ich ab...


    :o Danke schonmal... Grüßle Alex

  • Hallo!


    Du hast bei dem ALG1 und den Einkünften deines Sohnes evtl. Anspruch auf Hartz4. Ist das Gehalt von deinem Sohn netto oder brutto? Hinzu kommt ganz sicher noch einmal Kindergeld von 164 €. Bekommst du eigentlich noch Unterhaltsleistungen vom Kindesvater? Und die nächste Sache wäre dann die Höhe eurer Miete? Sie sollte angemessen sein, nach dem Maßstäben eures Landkreises.
    Ich würde also erstmal einen Hartz4-Antrag auf Verdacht stellen. Falls ihr da nichts bekommt, sollte ein Wohngeldantrag folgen.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Also mein Sohn bekommt 550.- Ausbildungsvergütung.Netto.
    Wie ist das denn mit den erforderlichen Unterlagen,ich gebe den Arbeitslosengeldantrag erst am 7.9.09 ab. Habe somit ja noch nichts schriftliches was ich an Arbeitslosengeld bekomme.Muss ich da mit dem Antrag auf Hartz 4 iregenetwas beachten? ist das der Normale Antrag oder ein spezieller?
    Wann muss ich den stellen?


    Unterhaltsansprüche vom Vater sind ja keine gegeben da Dominik ja ab September verdient.



    Ach ich dreh noch ab...

  • ich bezahle Miete in Höhe von 490.- warm...
    Kindergeld bekomme ich jetzt mal sicher bis November wird dann anhand des Gehaltes vom Junior abhängen ob ich das noch bekomme...


    Muss ich zuerst hartz 4 beantragen oder kann ich auch gleich Wohngeld beantragen?

  • Hallo!


    Da man Hartz4 nicht nachträglich beantragen kann, solltest du bis spätestens 01.09. bei der Arge gewesen sein und dir die Formulare abholen. Die machen dir dann einen Datumsstempel drauf. Ab diesen Datums hast du dann Anspruch auf Hartz4, sofern es dir genehmigt wird. Wenn du allerdings auch zeitgleich Wohngeld beantragen willst, dann wartet die Arge erst auf das Ergebnis des Wohngeldantrages und das Wohngeldamt wartet dann erst auf das Ergebnis des Hartz4-Antrages. Es dreht sich also im Kreis. Ist ja ach logisch, denn die Ämter müssen alle Einkommensarten der Antragsteller in ihren Berechnungen einbeziehen.
    In Berlin ist das leichter: hier ist Hartz4 vorrangig vor dem Wohngeld. Erst wenn man einen abgelehnten Hartz4-Antrag hat, kann man Wohngeld beantragen. Soll in anderen Kommunen aber anders sein.
    Die Miete mit 490 € warm ist schon sehr grenzwertig für zwei Personen. In Berlin gibt es für einen 2-Personenhaushalt lediglich 444 €.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!