Hallo
darf das Amt nach meinem Zuzug aus dem Ausland eine Passeinsicht verlangen? Oder muss eine an und abmelde bestättigung genügen?
Gibt es da evtl ein Urteil drüber?
Die zweite Frage ist das es ja ein Urteil vom Sozialgericht gibt wo das Amt auch Maklerkosten übernehmen MUSS, dies will das amt nicht tun! Was wäre der nächste schritt, Anwalt und verklagen? reden hat nicht geholfen!!!!
Danke für die hoffentlich reichlichen Antworten
Grüsse
Pat