Hallo, ich habe mal eine frage und hoffe ihr könnt mir helfen:
meine freundin(23jahre, 4 mon. alteTochter) will von Schwerin zu mir nach amberg ziehen. jetzt meine frage wie ist das mit dem genehmigen des umzugs?wir würden wenn es sein muß den umzug selbst finanzieren. kann die arge ihr dann den umzug verweigern oder ihr das hartz 4 sperren? ich selbst bin berufstätig.
im voraus schon mal danke für antworten.
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Hallo!
Die Frage stellt sich überhaupt nicht. Selbst wenn das Kind nicht von dir sein sollte. Es handelt sich um eine Familienzusammenführung. und ob deine Freundin nach dem Umzug noch Anspruch auf Hartz4 hat, hängt einzig und allein von der Höhe deiner Nettoeinkünfte ab.
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erst mal danke für die schnelle antwort.
also das kind ist nicht von mir. mein netto einkommen liegt bei 1700€ netto. ich zahle aber für meine zwei kinder unterhalt.rund 480€
und klar würde es uns leichter machen wenn die arge sich an den umzugskosten beteiligen würde. aber des wird nicht gehn oder liege ich da falsch? -
Hallo!
Solange du mit deiner Freundin nicht verheiratet bist, wird sich die Unterhaltsleistung an deine beiden Kinder nicht ändern.
Bleiben also 1220 plus 164 € Kindergeld als anrechenbares Einkommen. Evtl. kommt ja noch Unterhalt des Kindesvaters oder Unterhaltsvorschuss des Jugendamtes dazu.
Anspruch für euch drei wären zweimal 323 Euro + 215 Euro(gesamt also 861€) sowie eine angemessene Miete von etwa 550 bis 600 €.
Ich prognostiziere über den Daumen gepeilt dass ihr dann, als Bedarfsgemeinschaft zählend kaum oder nur minimale Ansprüche auf Hartz 4 habt.
Die 300 Euro Erziehungsgeld für 12 Monate bleiben Anrechnungfrei. -
ah ja. gut des wär ja mal net so schlimm dann. und wie is des dann mit den umzugskosten? muß ich die dann tragen oder wird ihr des noch gezahlt?
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Hallo!
Da die Arge keinen zwingenden Grund hat, die Umzugskosten zu gewähren, sieht es also mit Kostenerstattung schlecht aus. Aber probieren geht über studieren.
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ok dann sag ich mal vielen herzlichen dank für die antworten. und die tips.
echt spitze.
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