Hallo, ich habe mal ne konkrete, kurze Frage:
Ist man, wenn man Wohngeld bezieht, eigentlich verpflichtet, denen mitzuteilen, wenn man während des Bezugs zusätzlich ALG II beantragt?
Weil: Eigentlich hat man Wohngeldanspruch ja nur, wenn man kein ALG II bezieht bzw. man muss auf ALG II verzichten. Nur hatten wir zuerst Wohngeld beantragt, das läuft auch erst nächstes Jahr aus, und haben jetzt so wenig Einkommen, dass wir zusätzlich ALG II beantragt haben, wobei wir denen das Wohngeld natürlich angegeben haben. Aber ob das Wohnungsamt vielleicht Probleme macht, konnten die mir auch nciht sagen.
HAben nur irgendwas genuschelt, von wegen, wenn es dann ausläuft, würden sie die Kosten der Unterkunft dann tragen, und ich sollte dem Wohnungsamt am besten sagen, dass wir jetzt auch ALGII kriegen.
Ich hab nur keine Lust, dass das Wohnungsamt uns dann vielleicht sofort die Leistungen streicht und wir ewig hinterhersitzen müssen, dass der ALGII -BEscheid geändert und die Wohnkosten miteingerechnet und nachgezahlt werden.
Vielen Dank, mfG Holdehilde