ALG II trotz Wohngeldbezug??? (nicht umgekehrt!)

  • Hallo, ich habe mal ne konkrete, kurze Frage:


    Ist man, wenn man Wohngeld bezieht, eigentlich verpflichtet, denen mitzuteilen, wenn man während des Bezugs zusätzlich ALG II beantragt?


    Weil: Eigentlich hat man Wohngeldanspruch ja nur, wenn man kein ALG II bezieht bzw. man muss auf ALG II verzichten. Nur hatten wir zuerst Wohngeld beantragt, das läuft auch erst nächstes Jahr aus, und haben jetzt so wenig Einkommen, dass wir zusätzlich ALG II beantragt haben, wobei wir denen das Wohngeld natürlich angegeben haben. Aber ob das Wohnungsamt vielleicht Probleme macht, konnten die mir auch nciht sagen.


    HAben nur irgendwas genuschelt, von wegen, wenn es dann ausläuft, würden sie die Kosten der Unterkunft dann tragen, und ich sollte dem Wohnungsamt am besten sagen, dass wir jetzt auch ALGII kriegen.
    Ich hab nur keine Lust, dass das Wohnungsamt uns dann vielleicht sofort die Leistungen streicht und wir ewig hinterhersitzen müssen, dass der ALGII -BEscheid geändert und die Wohnkosten miteingerechnet und nachgezahlt werden.


    Vielen Dank, mfG Holdehilde

  • Hallo!


    Bei Hartz4-Bezügen sind die Kosten der Unterkunft grundsätzlich enthalten und es besteht kein Anspruch auf Wohngeld.
    Und ihr braucht weder der einen Behörde (Arge) noch der anderen Behörde(Wohngeldstelle) mitteilen, dass ihr irgendwelche Leistungen bezieht. Die kommen von ganz allein per Datenabgleich darauf, von wem sie beschissen werden! Oder besser gesagt, wer versucht, sie zu bescheissen.
    Die Quittung hast du dann einige Monate später, indem man die mitteilen wird, dass auf Grund falscher oder unterbliebener Angaben die Leistungen (beider Behörden) bis zur Klärung des Sachverhaltes gestrichen sind. Zurückzahlen musst du das ja dann sowieso. Also probiere es erst nicht und bleib ehrlich!

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo!


    Komisch, liegt`s an den Foren, in denen ich bin, oder kommts mir nur so vor, als wäre der Umgangston in der letzten Zeit überall total aggressiv?


    Ich habe doch ganz deutlich gesagt, dass ich den Leuten von der ARGE mitgeteilt habe, dass ich Wohngeld beziehe, und selbstverständlich wird das Wohngeld von denen mit angerechnet. Die Kosten der Unterkunft sind also, laut deren Auskunft, keineswegs immer im ALG II enthalten. Nur hab ich meine Zweifel, ob auch das Wohnungsamt damit so einverstanden ist.


    Warum unterstellst du mir, falsche Angaben gemacht zu haben, und drohst noch unterschwellig rum, von wegen Datenabgleich? So kam mir die Frau beim Wohnungsamt auch sofort, obwohl ich mir absolut nichts vorzuwerfen hatte. (Die Folge war im übrigen eine Dienstaufsichtsbeschwerde).


    Im übrigen ist deine Auskunft auch noch falsch - jedenfalls habe ich gestern irgendwo gelesen, dass ich verpflichtet bin, das Wohungsamt zu informieren, und das werde ich auch tun.


    mfG Holdehilde

  • Wenn euer ALG2 Antrag bewilligt wird bekommt ihr automatisch die Wohnkosten von der ARGE.Diese regeln das eigentlich mit der Wohngeldstelle intern.Solltet ihr trotzdem weiterhin auch noch Wohngeld bekommen würde ich euch raten die Wohngeldstelle darüber zu informieren denn irgendwann bekommt ihr einen Rückzahlungsbescheid und das muß ja dann auch nicht sein.