U25 umzug in eigene wohung

  • Hallo


    ich werde in kürze alg2 beziehen und in eine eigegen wohung ziehen, wo ich eine kaution zahlen muss.
    Daher wollte ich wissen ob ich anspruch auf das kautionsgeld bei amt habe oder nciht.
    weil haben mir eineige gesagt das würde gehen , aber meien beraterin am amt sagte das geht nicht.
    was nun? stimmt das auch das man dann ein erstausttungs geld für die einrichtung bekommt? wie hoch ist dann der betrag?

  • Hallo!


    Du hast hoffentlich die Erlaubnis der Arge in eine eigene Wohnung zuziehen!? Denn du bist j erst 23 Jahre alt!
    Die Kaution bekommst du als Darlehen und einen Antrag auf Erstausstattung kannst du natürlich auch stellen. Die Höhe der Zahlungen dafür ist von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich. Aber im Schnitt sind es etwa 1100 Euro.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • ich war ja hier bei meiner sozial beraterin an der stadt. und die gab das ok sofern der kaltmiet preis und die quadratmeter zahl das limit nicht überschsreiben. und die kaution muss i dann auch hier an der stadt bei meiner sozial beraterin beantragen?

  • Hallo!


    Na eigentlich ist ja die Arge dafür zuständig. Da du aber ganz offensichtlich einen anderen Sozialträger hast, denke ich das dieser für dich dann auch der Ansprechpartner ist.

    Schrader


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  • ok danke erstmals für die schnelle antwort. eine frage hätt ich noch, der vermiter will 220 kaltmiete für die wohung, aber ich darf ja nur 209€ maximal, daher wollte er den restmietbetarg auf die nk setzten. gibs bei den nebenkosten eigentlich ein grenzwert?

  • Hallo!


    Die Nebenkosten müssen angemessen und ortsüblich sein. Ich weiss ja nicht aus welcher Stadt du kommst. Aber die 11 Euro wird er sicher in den Nebenkosten verstecken können.

    Schrader


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