Hallo
ich werde in kürze alg2 beziehen und in eine eigegen wohung ziehen, wo ich eine kaution zahlen muss.
Daher wollte ich wissen ob ich anspruch auf das kautionsgeld bei amt habe oder nciht.
weil haben mir eineige gesagt das würde gehen , aber meien beraterin am amt sagte das geht nicht.
was nun? stimmt das auch das man dann ein erstausttungs geld für die einrichtung bekommt? wie hoch ist dann der betrag?