Umzug trotz angemessener Wohnung??

  • Hallo ihr,


    ich lebe zwar in einer lt. Amt angemessen Wohnung 54qm 420€ warm, jedoch würde ich mit Kind doch gerne woanders leben, als im Wohnblock im vierten Stock ohne Balkon..... :o


    Können die mir das eigentlich verbieten umzuziehen?? Oder zahlen die eben dann "nur" nicht die Umzugskosten + Kaution? Zudem wäre die Wohnung, die ich jetzt evt in Aussicht habe etwas über dem Satz und ich müsste (nach meiner Rechnung) 80€ draufzahlen.


    Vielleicht hat ja jemand eine Antwort :)


    LG Gaia

  • Hallo!


    Das Umziehen kann dir keiner verbieten. Aber du würdest, wenn du ohne Erlaubnis in eine andere und zudem teurere Wohnung ziehen würdest, damit rechnen müssen, dass du weder Kaution noch Umzugskosten geltend machen kannst und wahrscheinlich eine befristete Sperre aller Leistungen erhalten könntest. Und wie du schon richtig erkannt hast, die 80 €, die die neue Wohnung dann mehr kostet, musst du von der Regelleistung bezahlen. Es ist nicht damit zurechnen, dass die Arge die neue Miete voll übernimmt.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • ...damit rechnen müssen, dass du weder Kaution noch Umzugskosten geltend machen kannst.


    das ist mir klar. Kaution könnte ich über eine Bürgschaft machen und Umzugskosten, naja, einmal nen LKW mieten wird schon nicht sooo teuer sein :o oder bin ich zu blauäugig und da kommen noch mehr Kosten? Möbel hab ich ja alles.


    ...und wahrscheinlich eine befristete Sperre aller Leistungen erhalten könntest.


    das wusste ich nicht, wäre weniger schön :confused:


    Und wie du schon richtig erkannt hast, die 80 €, die die neue Wohnung dann mehr kostet, musst du von der Regelleistung bezahlen. Es ist nicht damit zurechnen, dass die Arge die neue Miete voll übernimmt.


    tut sie sogar jetzt auch nicht. Meine Wohnung hat 52qm (oben steht fälschlicherweise 54 ;) ) und muss 20€ selber zahlen. Die qm-Preise sind einfach viel zu knapp bemessen. Die Wohnung ist echt nichts besonderes, von einer Wohnungsgenossenschaft. Wo soll ich denn noch hinziehen lt. denen ihrer Liste? :rolleyes: Zumal die Warmmiete der neuen Wohnung bei 410€ liegen würde (allerdings ohne Öl) das muss man seperat kaufen und in den Tank im Keller füllen lassen. Damit hab ich auch keine Erfahrung, wie teuer das ist und wieviel das auf den Monat umgerechnet wäre....

  • Du kannst natürlich umziehen aber um die Kosten zu bekommen brauchst du einen Grund.Nur das dir die Wohnung nicht gefällt ist keiner.Ich denke nicht das sie dir die Leistungen kürzen.Warum auch.Du wirst eben nur das bekommen was du auch jetzt schon hast und müßtest denn Rest selbst tragen.Wenn du aber auch noch das Öl kaufen mußt wäre es schon besser vorher mal genau zu berechnen was dich das dann zusätzlich kosten würde.Vielleicht kannst du ja jemanden in dem Haus danach fragen.Ist auf alle Fälle immer besser als wenn du dann mit den Kosten auf die Nase fällst.

  • Also, wenn du ohne Genehmigung umziehst, muss die ARGE dir trotzdem weiterhin die Leistungen zahlen, die du auch jetzt bekommst. Von einer Sperre habe ich noch nie gehört, worauf sollte das auch begründet sein? Immerhin entstehen der ARGE keine höheren Kosten (es sei denn, man zieht in den Zuständigkeitsbereich einer anderen ARGE, wie es dann aussieht, weiß ich nicht).


    Aber wie Kitty schon geschrieben hat, rechne das vorher ganz genau durch, denn wenn du jetzt schon weißt, dass du 80 Euro selber zahlen musst, und dann noch das Öl dazu kommt, erkundige dich vorher ganz genau, wie teuer das Öl ist. Theoretisch muss die ARGE dir nämlich nur die Heizkosten zahlen, die du jetzt auch bekommst, egal, ob das Öl teurer ist.


    Liebe Grüße,
    Jana