Wohnungsbeschaffugskosten

  • Hallo!


    Mir wurde von meiner ARGE ein Umzug genehmigt. Da ich jetzt, besitze kein Auto und möchte anvisierte Wohnugen besichtigen, diese nur mit dem Zug erreichen kann (ca. 60 Euro / Hin- Und Rückfahrt + Unterkunft vor Ort), habe ich mich an meinen Sachbearbeiter gewendet und angefragt, ob diese Wohnugsbeschaffugskosten, nicht mit den eigentlichen Umzugskosten zu verwechseln (!!!), erstattet werden.
    Ich hatte beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin ob dieses prinzipiellen Anspruches angefragt, diese teilten mir einen Gesetzespassus mit, aus dem hervorgeht, dass diese Kosten ebenfalls übernommen werden. Mein SB jedoch weigert sich. Was kann ich hier machen, wie sind Eure Erfahrungen?


    Danke für Eure Hilfe, Eure Antworten.


    Viele Grüße


    Christian