Unterhaltsleistungen nach Ableben des Ex-Mannes

  • Hallo zusammen!
    Bisher bekomme ich von meinem Ex-Mann Unterhaltsleistungen zusätzlich zu meiner Rente. Wenn nun der oben genannte Fall eintreten sollte, inwiefern würde dann diese Unterhaltsleistungen ausgeglichen werden? Gäbe es möglicherweise staatliche Ersatzleistungen, damit mein Einkommen gesichert ist? Inwiefern müssten mögliche Erben für die Unterhaltsweiterzahlung aufkommen?

  • Hallo!


    Solltest du nach dem Wegfall der Unterhaltsleistungen unter Existenzminimum fallen, wäre für dich als Rentnerin das Versorgungsamt zuständig. Allerdings gibt es bei denen auch nur das, was ein Hartz4-Empfänger ich Schnitt bekommt. Also etwa 359 Euro zum Lebensunterhalt und eine angemessene Wohnung für dich. Von den Erben solltest du nichts bekommen.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!