Hallo liebe mitglieder !!!
war von 01.01.2007 - 31.12.2007 Arbeitslos.
Und ab den 01.01.2008 bis 05.06.2009 ALG II empfänger.
Meine Leistung wurde vom Job-Center Mainz aufgehoben. Der Grund ist : Sehr geehrter Herr ...,
die von Ihnen beantragte Ortsabwesenheit wird nicht genehmigt.
Einerseits liegt bereits eine Einstellungszusicherung des zukünftigen Arbeitgebers vor, anderseits sieht die Eingliederungsvereinbarung immer noch Ihre Teilnahme an einer Trainingsmaßnahme vor.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die letzte Einladung zu einem Gespräch über Ihre Bewerbersituation eine Nachwirkungsklausel hat: sie müssen am ersten Werktag nach einer bescheinigten Arbeitsunfähigkeit persönlich hier im Job-Center vorsprechen. Ihre letzte AUB endete am 5.6.09.
Sollte Sie auf diese Einladung nicht reagieren, so müssen leider Konsequenzen darauf erfolgen (siehe Rechtsfolgebelehrung); ebenso wird dann davon ausgegangen, dass Sie sich - wie angekündigt - bereits ungenehmigt nicht in Deutschland aufhalten. Die Leistung nach SGB II kann dann selbstverständlich nicht mehr weiter gewährt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Herr P. H.
Fallmanager Team 1
JA - Job-Center für Arbeitsmarktintegration Mainz
Das alles stimmt nicht 100%. Da ich mich schon vorher mit meinem Vermittler über diese Situation unterhalten habe, das ich ins Ausland auswandern möchte wenn ich was festes finde. Das habe ich bei meinem letztem Termin auch mitgeteilt, und er hat mir dann gesagt das ich mich einfach melden soll wenn ich ins Ausland gehe. Das tat ich auch, ich habe nämlich am 05.06.09 einen Anruf von einem Betrieb wo ich mich beworben habe einen Anruf bekommen, es hies ich soll umgehend kommen damit ich mich erst mal vorstellen kann und das ich mich bei einem Probearbeit innerhalb von ca. 3 Wochen beweisen soll.
Habe der ARGE eine mail geschickt wo die schon wussten das ich ins Ausland gehen werde wegen einem Neuem Job (Tel. nicht erreicht, Zentrale und Vermittler).
Bin dann am 06.06.2009 Ins Ausland geflogen und mich am nächstem Tag mit der Firma in Verbindung gesetzt, wo man mir gesagt hat ich soll gleich am nächten Tag mich bei Ihnen vorstellen und mich darauf einstellen das ich gleich anfangen kann mit der Probearbeit. Das tat ich auch und habe dann erst mal angefangen.
So, dann bekomme ich eine Nachricht wie oben von meinem Vermittler wo man lesen kann das die meine Leistung einstellen werden !!!
Ich bin verheiratet und habe ein Kind 7 J.
Die Probearbeit ist mit einer vollen zufriedenheit beendet und ich kann direkt nach der Probearbeit anfangen zu Arbeiten
Meine frage an euch: Meine Leistung wurde sofort ab dem 05.06.09 aufgehoben und somit konnte ich keine Miete zahlen, Strom, Tel. usw.
Habe rechtzeitig bescheid gegeben und trotz Leistungsbewilligung bis zum 31.09.09 wurde alles eingestellt. Wenn ich mich abmelde und ein Recht darauf habe mich 3 Wochen als Ortsabwesenheit aufzuhalten, kann ich nicht verstehen warum dies passiert ist.
ICH DANKE IM VORRAUS AUF EURE ANTWORTEN. DANKE