Hallo!
Ist das Jobcenter grundsätzlich zur schriftlichen Abgabe verbindlicher Auskünfte verpflichtet?
Am Telefon bekam ich zu hören "weiß ich nicht".
Schriftlich bekam ich auf meine Frage nach einem Autowechsel machen Sie sich doch in der einschlägigen Rechtsprechung und im Gesetz schlau, eine verbindliche Auskunft kann ich nicht geben.
Was soll denn das? Wenn ich das Auto habe udn es ist zu "Wertvoll" oder es ist nicht okay, dass ich den Verkaufserlös für meinen alten meine Eltern für ihr Auto gebe, dann wissen die es mitmal ganz schnell.
Und wenn sie verpflichtet sind, was ich glaube, wo steht das dann?
Danke
Pinky