Hallo, es betrifft mich nicht selbst, aber ein Familienmitglied.
Folgendes:
Er bekommt Hartz IV und hat seit letztem Jahr einen 400.- Job.
Jetzt ist er von der ARGE angeschrieben worden, dass er einen 1.- Job durchführen soll.
Bezeichnung der Tätigkeit: Hilfsarbeiter ohne nähere Tätigkeitsangabe
Zeitlicher Umfang: 30 Stunden/wöchentlich
Lage und Verwaltung: Teilzeit-flexibel
Dagegen haben wir erstmal Widerspruch eingelegt.
Begründung: § 16 SGB II und § 2 SGB II
Diese Woche hatte er einen Termin bei seiner SB. Ich bin mitgegangen.
Sie erläuterte uns, dass er diesen 1.- Job antreten MUSS.
Auf meine Frage, wie dies denn umzusetzen sein soll, meinte sie, dass er flexibel arbeiten kann.
Wenn er mal um 15.00 kommt, kann er bis 18.00 Uhr arbeiten. Oder am Vormittag für 2 Stunden.
Er kann 30 Stunden arbeiten, muss es aber nicht.
Meine Frage, wie dieser 1.- Job an sein Hartz IV angerechnet wird, meinte sie, dass dies gar nicht angerechnet wird. Dies ist ein zusätzliches Einkommen für ihn.
Das kann ich so alles nicht nachvollziehen. Sind die Aussagen der SB richtig?
Wenn dieses Einkommen zusätzlich für ihn wäre, warum wird ihm dann eine 10% Kürzung angedroht, wenn er diesen 1.- Job nicht antritt?
Schriftlich, auf unseren Widerspruch, haben wir nichts bekommen. Sie hat dies alles mündlich geäußert. Auch in seiner neuen Eingliederungsvereinbarung steht nichts davon drin.
Kann uns jemand weiter helfen?
Vielen Dank und Grüße
Grinsekatze