1.-Job soll zusätzliches Einkommen sein?!

  • Hallo, es betrifft mich nicht selbst, aber ein Familienmitglied.
    Folgendes:
    Er bekommt Hartz IV und hat seit letztem Jahr einen 400.- Job.
    Jetzt ist er von der ARGE angeschrieben worden, dass er einen 1.- Job durchführen soll.
    Bezeichnung der Tätigkeit: Hilfsarbeiter ohne nähere Tätigkeitsangabe
    Zeitlicher Umfang: 30 Stunden/wöchentlich
    Lage und Verwaltung: Teilzeit-flexibel


    Dagegen haben wir erstmal Widerspruch eingelegt.
    Begründung: § 16 SGB II und § 2 SGB II


    Diese Woche hatte er einen Termin bei seiner SB. Ich bin mitgegangen.


    Sie erläuterte uns, dass er diesen 1.- Job antreten MUSS.
    Auf meine Frage, wie dies denn umzusetzen sein soll, meinte sie, dass er flexibel arbeiten kann.
    Wenn er mal um 15.00 kommt, kann er bis 18.00 Uhr arbeiten. Oder am Vormittag für 2 Stunden.
    Er kann 30 Stunden arbeiten, muss es aber nicht.


    Meine Frage, wie dieser 1.- Job an sein Hartz IV angerechnet wird, meinte sie, dass dies gar nicht angerechnet wird. Dies ist ein zusätzliches Einkommen für ihn.


    Das kann ich so alles nicht nachvollziehen. Sind die Aussagen der SB richtig?


    Wenn dieses Einkommen zusätzlich für ihn wäre, warum wird ihm dann eine 10% Kürzung angedroht, wenn er diesen 1.- Job nicht antritt?


    Schriftlich, auf unseren Widerspruch, haben wir nichts bekommen. Sie hat dies alles mündlich geäußert. Auch in seiner neuen Eingliederungsvereinbarung steht nichts davon drin.


    Kann uns jemand weiter helfen?


    Vielen Dank und Grüße


    Grinsekatze

  • Da er ALG2 bekommt wird er diesen Job machen müssen.Wenn diese Arbeit zeitlich flexibel gemacht werden kann ist ja auch sein 400 Euro Job nicht in Gefahr.Natürlich würde er eine Kürzung bekommen wenn er die Maßnahme ohne handfeste Gründe ablehnt.Das ist immer so.Das Geld aus dem 1Euro JOb wird nicht angerechnet.Er hätte es also zusätzlich.