Tach zusammen,
habe im Moment ne echt besch... Phase in meinem Leben & find´s auch schade das wir uns unter diesen Umständen kennenlernen aber that´s Life...
also zu meinem Anliegen:
Ich habe bis vor kurzem mit Partnerin und meinem 4,5 Jahre altem Sohn in Castrop-Rauxel zusammengelebt.
Nach einigen Versuchen die Beziehung zu retten mussten wir uns eingestehen, dass wir wohl nicht füreinander Bestimmt sind.
Ich bin nun erstmal zu neinen Eltern nach Hattingen gezogen. Dann habe ich bei der ARGE Castrop-Rauxel die Bedarfsgemeinschaft aufgelöst. Dort informierte ich mich dann wie eine Wohnung aussehen sollte damit man mir diese genehmigen würde.
Antwort:
max. 45 qm
max. 225€ (Nettomiete)
Ich könnte natürlich auch eine teurere Wohnung anmieten, hätte allerdings dann keine Ansprüche auf Erstausstattung, Mietkautionsdarlehen, Tapeten, Bodenbeläge etc.
Ich habe sämtliche Wohnungsgesellschaften in Castrop-Rauxel, sowie Online-Portale kontaktiert bzw. durchforstet mit dem Ergebniss....:
DIE VON DER ARGE GEWÜNSCHTE WOHNUNG NACH MAß EXISTIERT LEIDER NICHT !!!
Deshalb meine Frage an euch als Fachleute:
IST ES KORREKT DASS ICH KEINERLEI UNTERSTÜTZUNG BEKOMME, WENN DIE WOHNUNG NICHT 100 %íg AUF DIE VORGABEN DER ARGE ZUTRIFFT??
Vielen Dank für euer Feedback...
stammi75