Kindergeld....wem steht es zu?

  • Hallo zusammen,


    habe mal wieder eine Frage! Mein Freund hat einen 17 jähringen Sohn, der bislang bei seiner Mutter gelebt hat. Da es da leider zu Unstimmigkeiten gekommen ist, ist dieser jetzt ausgezogen und aus Platzgründen erst einmal zu seinen Großeltern gezogen. Sein Vater zahlt weiterhin den Barunterhalt an ihm, von der Mutter bekommt er nichts. Jetzt hatten wir versucht einen Antrag auf Kindergeld zu stellen, damit ihm das Geld direkt überwiesen wird. Als Antwort bekam er jetzt die Aussage, dass das Kindergeld ihm erst direkt zustehen würde, wenn er 18 ist und alleine wohnt. Jetzt die Frage.....bekommt die Mutter auch weiterhin das Kindergeld, obwohl sie keinerlei Leistungen erbringt oder steht es dem Vater zu, der den Barunterhalt zahlt.


    Würde mich über eine Rückantwort freuen.


    Danke


    Nella

  • Das Kindergeld ist für die Kinder gedacht und somit steht es natürlich auch dem "Kind" zu, für das es gezahlt wird. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass dein Freund beim zuständigen Amt (Familienkasse) einen Abzweigungsantrag stellen müßte unter Beibrindung der entsprechenden Nachweise (also Meldebestätigung, aus der hervorgeht, dass er nicht mehr bei der Mutter, aber auch nicht beim Vater lebt). Normalerweise müßte das staatliche Kindergeld dann an ihn gezahlt werden. In der Regel sind die Auskunftgebenden bei den Familienkassen auch recht auskunftsfreudig, so dass ich mich über diese lapidare Antwort, die dein Freund erhalten hat, wundere. Es kann ja auch nicht angehen, dass Kinder "generell" erst ab Volljährigkeit das Kindergeld erhalten; viele wohnen schon eher nicht mehr zu Hause wg. Ausbildung, Schwierigkeiten oder sonstwas, und natürlich steht denen auch dann dieses Geld, das der Staat für sie zahlt, selbst zu. Im Einzelfall - und gerade auch, wenn vielleicht (leider) Eltern Schwierigkeiten bereiten, bedarf das eventuell einiger Behördengänge oder Schriftkram.

  • Die Aussage die er da bekommen hat ist nicht richtig.Selbstverständlich kann er sein Kindergeld auch dann beanspruchen wenn er noch nicht volljährig ist.Er sollte dafür an die Familienkasse schreiben und einen Abzweigantrag stellen und vor allem die Meldebescheinigung beillegen damit die Familienkasse auch sieht dann er nicht mehr zu Hause wohnt.Die Mutter wird aber in jeden Fall erst angeschrieben und muß dazu Stellung nehmen denn es könnte ja trotz der neuen Wohnsituation sein das er von ihr in irgendeiner Weise unterstützt wird.

  • Es kann aber auf keinen Fall sein, dass die Mutter das Kindergeld auch weiterhin bekommt, wenn sie in keiner Art und Weise das Kind unterstützt, was in diesem Fall ja so ist, oder???? Zumal der Junge ja auch möglichst schnell zu uns ziehen wird, sobald sich unsere Wohnsituation geändert hat.


    Ich danke Euch alle schon mal für die schnellen Rückantworten.



    Gruss


    Nella