Bemessungszeitraum

  • Hallo, wer weiß denn gut Bescheid.
    Folgender Sachverhalt. Selbständiger seit 2004 mit privater ALG-Zahlung bis Jan 2009
    dann um etwas Geld zu verdienen als TZ Mitarbeiter (25 Std) für 1000,-€ angestellt gewesen, befristet bis zum 31.07.
    Jetzt sagt AA das der selbständige, der sich Arbeitslos ab 01.08 gemeldet hat (Ein dipl. Kaufmann/GF) nur ALG berechnet nach den 1000,- € bekommt. Lt. § 130 SGBIII obwohl die 150 Tage nicht gearbeit wurden, weil nur drei Tage pro woche gearbeit wurde. Auch der Hinweis auf § 132 SGBIII wurde zunächst abgeleht.
    Hat Widerspruch und gegebenefalls Klage vorm Sozialgericht aussicht auf Erfolg??
    Bin für jeden guten Hinweis dankbar.