Bafög Antrag wird nicht bearbeitet.

  • Hallo, ich hab bereits hier mal einen Eintrag geschrieben, nun hat sich die Sachlage etwas geändert.


    Nochmal zurückblicken:


    Ich stellte einen Bafög antrag - Mündliche Ablehnung, versuchte ALG 2 zu beantragen, doch die ARGE wollte erst den Ablehnungsbescheid.


    1. Handlung:
    - Brief an das BAFÖG -Amt mit den notwendigen Daten und bitte um Antwort.
    - 3 Wochen vergingen - nix, als ich dann persönlich da war hieß es sie wüsste nicht was sie damit machen soltle?! hä.


    Naja wie auch immer dann hab ich einen Normalen Antrag erstellt und 1 Tag später (ging also doch) erhalt ich einen Anruf.


    "Ihr Antrag wird nicht weiter bearbeitet, es ist unklar ob der Beruf Förderungsfähig ist oder nicht, ich kann Ihnen auch keine Ablehnung shcicken da es ja morgen schon anders aus sehen könnte."


    So. Jetz steh ich da. Mit nix.
    Morgen? es sind jetz schon 2 wochen Wiedervergangen und ich hab jeden Freitag Früh angerufen.


    - Immer noch nix!


    So soll ich Jetz anzeige erstatten wegen nix tuN? (hehe könnt ich eig. alle 2 sek. machen die tun ja eh nie was^^)


    Also jetz mal spaß bei seite, ich hab gelesen man kann wirklich Klage erheben gegen die Bafög stelle soltle sie sich weigern.
    Da es sich doch um den Moment handelt. Es ist JETZ! nicht Förderungsfähig und da es wird wohl noch dauern nicht mal die Stadt in der ich die Ausbildung mach weis was davon, also jene BAFÖG Stelle meiner vermutlichen Neuen Wohnhaft.


    Kann ich wirklich klage erheben? Weil sich das Amt einfach Explizit weigert mir irgendeine Antwort zu schreiben.


    Was kann ich tun?


    Und meine 2 Frage:


    Fallbeispiel:


    A bekommt kein Bafög und beantragt ALG 2, A bekommt ALG 2 für 1 jahr nach diesem Jahr kriegt A Bafög da er jetz förderfähig ist (der grund egal!), Bafög zahlt jetz die das was A von der ARGE bekommen hat zurück.


    Bekommt A also nach diesem einen Jahr Bafög und zahlt die Bafög stelle zusätzlich noch an die ARGE oder bleibt A 1 Jahr ohne Geld?



    Danke allen die etwas wissen.



    MFG

  • Die Bafögstelle ist eigentlich dazu verpflichtet dir eine Ablehung zu schicken.Ich würde dir raten dich nochmal an die dortige SB zu wenden und etwas schriftliches verlangen und ansonsten eine Dienstaufsichtsbeschwerde androhen.Meistens reicht eine solche Androhung schon damit sich etwas bewegt.Die Bafögstellen wissen auch von vornherein welche Schulbildungen bzw.Berufe gefördert werden und welche nicht und die Förderrichtlinien ändern sich auch nicht im Laufe eines Jahres sondern allerhöchstens zum nächsten Schuljahresanfang und dann kann es durchaus sein das du plötzlich einen Antrag genehmigt bekommst.Wenn du eine Ausbildung machst bekommst du kein ALG2 sondern müßtest BAB beantragen.

  • Also das die SB sagte mir das gleiche wie letzesmal erst heute früh wo ich da war:


    "Also sie können eig. froh sein das ich überhaupt ihren Antrag angenommen habe (eig. SB ist im urlaub)
    und ich tu das nur aus freundlichkeit ich kann da jetz auch nix machen so sehen meine richtlinien aus."


    Dann war ich im Gebäude Neben an ein Schild wo da stand Aufsichtsbehörde # Dienstaufsicht
    # Oberster Dienstvorgesetzter...


    Klopf Klopf - Problem geschildert - der Herr kommt mit und sagt 3 - 4 worte und schon sagt die Frau. Ja ok ich werde ihnen etwas zur derzeitigen Rechtslage vorlegen sie erhalten es dann per Post, da ich die Arbeit meiner Kollegin miterledigen muss kann es jedoch noch 1 woche dauern da es nach einer Reihenfolge geht.


    Kahm mir vor wie ein Kleinkind wo Papa mitgeht xD haha...


    Zum BAB - Nein bekomme ich nicht da es sich um eine Schulische Ausbildung handelt und nicht um eine Betriebliche.


    Es wird wohl etwas länger dauern vor ca. 1 1/2 jahren wurde ein der Ausbildungsberuf des EMA eingeführt und selbst der steht noch nicht vermerkt.


    Ich danke dir tortzdem !

  • ALG 2 ist ja was ganz neues, könnte man sagen vom Prinzip her.


    Es ist möglich ALG 2 zu beantragen sollten die Unterhalts kosten höher sein als das einkommen der eltern decken kann.


    man beantragt es so als eine art aufstockung zum normalen unterhalt.