Hallo, ich hab bereits hier mal einen Eintrag geschrieben, nun hat sich die Sachlage etwas geändert.
Nochmal zurückblicken:
Ich stellte einen Bafög antrag - Mündliche Ablehnung, versuchte ALG 2 zu beantragen, doch die ARGE wollte erst den Ablehnungsbescheid.
1. Handlung:
- Brief an das BAFÖG -Amt mit den notwendigen Daten und bitte um Antwort.
- 3 Wochen vergingen - nix, als ich dann persönlich da war hieß es sie wüsste nicht was sie damit machen soltle?! hä.
Naja wie auch immer dann hab ich einen Normalen Antrag erstellt und 1 Tag später (ging also doch) erhalt ich einen Anruf.
"Ihr Antrag wird nicht weiter bearbeitet, es ist unklar ob der Beruf Förderungsfähig ist oder nicht, ich kann Ihnen auch keine Ablehnung shcicken da es ja morgen schon anders aus sehen könnte."
So. Jetz steh ich da. Mit nix.
Morgen? es sind jetz schon 2 wochen Wiedervergangen und ich hab jeden Freitag Früh angerufen.
- Immer noch nix!
So soll ich Jetz anzeige erstatten wegen nix tuN? (hehe könnt ich eig. alle 2 sek. machen die tun ja eh nie was^^)
Also jetz mal spaß bei seite, ich hab gelesen man kann wirklich Klage erheben gegen die Bafög stelle soltle sie sich weigern.
Da es sich doch um den Moment handelt. Es ist JETZ! nicht Förderungsfähig und da es wird wohl noch dauern nicht mal die Stadt in der ich die Ausbildung mach weis was davon, also jene BAFÖG Stelle meiner vermutlichen Neuen Wohnhaft.
Kann ich wirklich klage erheben? Weil sich das Amt einfach Explizit weigert mir irgendeine Antwort zu schreiben.
Was kann ich tun?
Und meine 2 Frage:
Fallbeispiel:
A bekommt kein Bafög und beantragt ALG 2, A bekommt ALG 2 für 1 jahr nach diesem Jahr kriegt A Bafög da er jetz förderfähig ist (der grund egal!), Bafög zahlt jetz die das was A von der ARGE bekommen hat zurück.
Bekommt A also nach diesem einen Jahr Bafög und zahlt die Bafög stelle zusätzlich noch an die ARGE oder bleibt A 1 Jahr ohne Geld?
Danke allen die etwas wissen.
MFG