Hallo Leute,
habe eine ganz dringende Frage,
ich muß für meinen Sohn (10) Unterhalt bezahlen und zwar 300,00 Euro im Monat setzt sich zusammen aus 233,00 Regelunterhalt und 67,00 Euro für den Unterhalt den ich meiner Ex-Frau noch schulde.
Beim Gerichtsverfahren wurden mir meine Fahrtkosten die in der Regel 600,00 monatlich betragen und ich ein Nettoeinkommen vom 1350,00€ habe bloß zu einem drittel angerechnet so das ich 300,00 an Unterhalt zahlen kann.Letzten Monat kam dann eine Zahlungsaufforderung der Stadtwerke über ein OInkaasobüro das da noch 220,00 aus dem ehemaligen gemeinsamen Haushalt offen wäre, worauf meine Ex-frau prompt mit der aussage reagierte ich müsste die hälfte schon von Ihr einklagen.Ich habe Ihr aus diesem Grund diesen Monat den unterhalt um 110,00 euro gekürzt.Heute kam dann von Ihrem anwalt das schreiben das ich umgehend die 110,00 euro und ab sofort eigentlich die vollen Hortkosten zu bezahlen hätte Sie mir aber anbietet die Kosten jeweils zur Hälfte zu tragen sprich Sie 55,00Euro und ich 55,00Euro beziffern tut Ihr Anwalt diese als Sonderbedarf den ich voll zutragen hätte.Ich frage mich nur muß ich das zahlen und wie soll ich das machen.Nach rechtskräftigen Urteil zahle ich 300,00 euro unterhalt die Fahrtkosten sind zu einem drittel anerkannt sind 550,00 und wenn ich die von meinem Netto abziehe bin ich bei meinem Selbsterhalt sogar noch drunter.
Bitte um Hilfe wie soll ich mich nun Verhalten???
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
"Sozialhilfe" anstelle von Unterhalt... 3
- Denno
-
- Antworten
- 3
- Zugriffe
- 8,3k
3
-
-
-
-
"Was bleibt uns noch zum leben" 6
- "Aussichtslos"
-
- Antworten
- 6
- Zugriffe
- 9,9k
6
-
-
-
-
1 Kind Lebt bei mir eins bei ihm.Unterhalt?? 1
- Schneckesmama
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 6k
1
-
-
-
-
1. Ausbildung habe ich Anspruch auf Unterhalt? 4
- Alice
-
- Antworten
- 4
- Zugriffe
- 12k
4
-
-
-
-
1. Ausbildung, eigene Wohnung. Unterhalt? 3
- djkroko
-
- Antworten
- 3
- Zugriffe
- 16k
3
-