Anrechnung von insolvenzgeld auf hartz IV

  • Ich habe folgendes problem mein arbeitgeber hat seit drei monaten mein gehalt nicht bezahlt...nach 2 monaten ohne gehalt, habe ich bei der zur für mich zuständigen arge einen antrag auf hartz IV gestellt die mir darauf hin einen vorschuss von 100 euro gegeben hat...nun habe ich erfahren das das mein chef insolvenz angemeldet hat und wir mitarbeiter sollen nun insolvenzgeld beantragen. zu meinem problem ich habe jetzt 3 monate keine miete gezahlt ( zum glück einen kolanten vermieter )und habe einige rechnungen die man so hat nicht bezahlen können ....wenn jetzt hartz 4 bekomme in wie weit bekomme ich das insolvenzgeld angerechnet.. denn ich muss ja die aufgelaufenen rechnungen bezahlen ....

  • Hallo!


    Zunächst hast du theoretisch Anspruch auf ALG1, falls der nicht ausreichend ist oder falls du nur kurze Anwartschaften erworben hast würdest du ergänzend oder in voller Höhe Hartz4 bekommen.
    Nun musst du aber aufpassen. Hartz4 wird grundsätzlich nicht rückwirkend bezahlt und bei Hartz4 zählt grundsätzlich das sogenannte Zuflussprinzip. Das heisst, dass dir in dem Monat, indem das evtl- Insolvenzgeld gezahlt wird, selbiges als Einkommen voll angerechnet wird und mit deinen Hartz4-Ansprüchen für diesen Monat verrechnet wird. Das ist zwar bitter, aber leider genau nach gängiger Praxis.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!