Kindesunterhalt - Schweizer Urteil - Elternteile wieder in DE

  • Hallo,


    Es geht um folgende Situation. Ich bin rechtkräftig durch ein schweizer Gerichtsurteil geschieden und dieses ist auch hier in DE anerkannt worden. Aus der geschiedenen Ehe sind drei Kinder hervorgegangen (11, 9 und 1,5 Jahre alt).


    Der 9jährige Sohn lebt bei mir und ich bin nun wieder verheiratet. Die Adoption des Sohnes aus der ersten Ehe meiner jetzigen Frau läuft gerade.


    Die anderen beiden Kinder sind bei ihrer Mutter, die mitlerweile auch wieder verheiratet ist.


    Sowohl meine Ex-Frau als auch ich wohnen wieder in DE.


    Der Unterhalt für die Kinder die bei ihr leben wurde vom schweizer Gericht auf jeweils ca 450€ festgesetzt. Für den Sohn bei mir habe ich auf Unterhalt verzichtet, da sie zu der Zeit eh arbeitslos war. Auf Ehegatten-Unterhalt wurde beidseitig verzichtet.


    Nun hat sich die Situation dahingehend verändert, dass ich durch eine Erkrankung meinen Job ändern und einen wesentlich geringeren Verdienst (25 - 50% weniger) in Kauf nehmen muss.


    Meine Ex-Frau ist nun aber wieder ganztags berufstätig.


    Kann mir jemand jemand sagen inwieweit die rechtliche Grundlage nun weiterhin das schweizer Recht bleibt, oder ob hier dann "plötzlich" deutsches Recht gültig wird? Muss ich mich an ein schweizer Gericht wenden um eine Änderung der Höhe der Unterhaltszahlungen zu erwirken (Da ich nun weniger verdiene)? Wie sieht es mit der Möglichkeit aus, den Kindesunterhalt für das Kind, das bei mir lebt, einzufordern (nach deutschem oder nach schweizer Recht)? Welche Gerichte sind somit zuständig?


    Ich denke es handelt sich hier um eine sehr spezielle Situation und hoffe daher, dass mir jemand hier weiterhelfen kann


    Danke für eure Antworten, Mr.C

  • Hallo!


    Ich würde die ganze Sache zur Neuvorlage bei dem zuständigen deutschen Jugendamt geben. Oder gar ein Familiengericht bemühen. Fakt ist, dass du auf Grund geringer Einkünfte und einer neuen familiären Situation augenscheinlich weniger Unterhalt bezahlen musst. Und wenn deine Frau nun über ein festes regelmäßiges Einkommen verfügt, könnte sie durchaus zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!